In Österreich werden die Regelungen für die Beihilfe zur Selbsttötung überarbeitet. Die Regierung hat sich auf entsprechende Änderungen geeinigt.
Beihilfe zur Selbsttötung
Eine Sondersitzung des Nationalrates im Parlamentsausweichquartier in der Wiener Hofburg. (Archivbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Österreich wird die Sterbehilfe neu geregelt.
  • Ab 2022 gibt es für die Beihilfe zur Selbsttötung eine entsprechende Verfügung.
  • Weiterhin verboten bleibt die aktive Sterbehilfe.

In Österreich hat sich die Regierung auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe geeinigt. Wer Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung treffen – ähnlich der Patientenverfügung. Dies berichteten mehrere Ministerien am Samstag.

Der Zugang ist auf dauerhaft Schwerkranke oder unheilbar Kranke beschränkt. Ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein.

Beihilfe zur Selbsttötung: Regelung notwendig

Die Regelung ist notwendig, da der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids auf Ende 2021 aufgehoben hat. Das Verbot der aktiven Sterbehilfe bleibt bestehen.

Vor einer Sterbeverfügung müssen zwei Ärzte den Patienten aufklären. Dann ist der Sterbewillige berechtigt, ein tödliches Präparat in einer Apotheke abzuholen. In der Verfügung kann auch eine Person bestimmt werden, die dieses Mittel für den Betroffenen abholt.

Das Präparat muss selbstständig zugeführt werden. Vor Ausstellen einer Verfügung muss eine Frist von zwölf Wochen eingehalten werden. Ziel ist die Überwindung von akuten Krisenphasen. Sollten Kranke nur eine sehr geringe Zeit zu leben haben, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.

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