Bei Betrug: Führerschein muss nicht anerkannt werden

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Luxemburg,

Wenn ein deutscher Führerschein missbräuchlich in einen ausländischen eingetauscht wird, so müssen Behörden diesen nicht anerkennen.

Autobahn
Eine dicht befahrene Autobahn in Deutschland bei Nacht. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein missbräuchlich umgetauschter Führerschein muss von Behörden nicht anerkannt werden.
  • Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.
  • Dabei ging es um einen Fall eines Deutschen, der in die Niederlande gezogen war.

Wird betrügerisch oder missbräuchlich der entzogene deutsche Führerschein gegen eine ausländische Fahrerlaubnis eingetauscht, muss das neue Dokument nicht anerkannt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch im Fall eines Deutschen, der in die Niederlande gezogen war.

Marvin M. war unter Drogeneinfluss Auto gefahren, weswegen die deutschen Behörden ankündigten, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Daraufhin zog der Mann in die Niederlande und liess die deutsche Fahrerlaubnis in eine niederländische umtauschen.

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Marvin M. wurde musste den deutschen Führerschein abgeben, zog jedoch in die Niederlande, um dies zu umgehen. - dpa

Das funktionierte, weil die Entziehung zum Zeitpunkt der Umschreibung noch nicht in die europäische Datenbank eingetragen war. Dies, obwohl die deutschen Behörden ihn mittlerweile aufgefordert hatten, seinen Führerschein abzugeben.

Der zuständige nordrhein-westfälische Kreis Heinsberg informierte die niederländischen Behörden zwar später über den Entzug der Fahrerlaubnis. M. durfte seinen neuen niederländischen Führerschein aber trotzdem behalten.

Fall kommt bis vor Europäischen Gerichtshof

Kurze Zeit später geriet er in Deutschland in eine Polizeikontrolle, wo er seine niederländische Fahrerlaubnis vorzeigte. Diese sei in Deutschland aber nicht gültig, entschieden die Behörden. M. klagte vor dem Verwaltungsgericht Aachen, das den EuGH um Auslegung bat.

Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa - dpa-infocom GmbH

Zwar muss ein Mitgliedsstaat den Führerschein eines anderen Mitgliedsstaats anerkennen, urteilte dieser nun. Wenn sich der Inhaber beim Umtausch der Fahrerlaubnis allerdings missbräuchlich oder betrügerisch verhalten habe, könnten die Behörden die Anerkennung ablehnen. Das Aachener Verwaltungsgericht muss überprüfen, ob dies auf M. zutrifft.

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