Befristetes Arbeitsverhältnis: Das sollten Sie beachten

DPA
DPA

Deutschland,

Ein neuer Job ist gefunden, allerdings läuft der Arbeitsvertrag erst mal nur ein Jahr: Wenn Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen, lohnt es sich, die Rahmenbedingungen zu kennen.

Egal ob Elternzeitvertretung oder Projektarbeit - Arbeitsverhältnisse dürfen nicht über einen bestimmten Zeitraum hinaus immer wieder befristet werden.
Egal ob Elternzeitvertretung oder Projektarbeit - Arbeitsverhältnisse dürfen nicht über einen bestimmten Zeitraum hinaus immer wieder befristet werden. - Christin Klose/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Beschäftigte dürfen nur befristet beschäftigt werden, wenn sie neu eingestellt wurden.

Darauf macht die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin aufmerksam.

Ein Grund für eine Befristung kann zum Beispiel eine Elternzeitvertretung oder auch eine Projektarbeit sein. Ohne einen solchen Sachgrund dürfen Beschäftigte höchstens zwei Jahre lang befristet beschäftigt werden.

Innerhalb dieser zwei Jahre kann das Arbeitsverhältnis bis zu dreimal verlängert werden, so die Arbeitnehmerkammer Bremen. Weitere Verlängerungen seien nur in Ausnahmen statthaft.

Befristung kann unwirksam werden

Übrigens: Eine Befristung kann im Laufe des Arbeitsverhältnisses auch unwirksam werden. Wenn eine sachgrundlose Befristung nicht mehr möglich ist und tatsächlich kein Grund vorliegt, gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das kann der Fall sein, wenn jemand als Vertretung eingestellt wurde, nun aber niemanden mehr vertritt.

In so einem Fall können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der drei Wochen nach Ende des befristeten Arbeitsvertrags eine Entfristungsklage erheben.

Kommentare

Weiterlesen

a
25 Interaktionen
Sex-Skandal
a
35 Interaktionen
Eltern besorgt

MEHR IN NEWS

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Nina Chuba
Herbst 2025
wolfgang grupp
8 Interaktionen
Alters-Depression
Wolken
Stille Epidemie
Sendung «Immer wieder sonntags»
8 Interaktionen
Kritik