Bayern darf Kreuze in Behörden hängen lassen
Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland hat Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass in Bayern abgewiesen.

Die Kreuze in den Behörden des süddeutschen Bundeslandes Bayern dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude im Freistaat ein Kreuz hängen muss.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München (D) zurück. Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit. Sie seien auch kein Verstoss gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze. Schon vor dem VGH hatte der Bund im Sommer vorigen Jahres allerdings eine Niederlage kassiert.
Vergeblicher Kampf gegen passive Symbole
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar einen Verstoss gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole «ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung» eingestuft.
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söder den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.
Bayern ist mit gut 70'000 Quadratkilometern das grösste deutsche Bundesland und steht bei der Einwohnerzahl mit rund 13,5 Millionen an zweiter Stelle. Vor allem der südliche und östliche Landesteil – Altbayern – ist stark katholisch geprägt. Dafür stehen auch Wallfahrtsorte wie Altötting oder die Passionsspiele in Oberammergau.
Der Bund für Geistesfreiheit hatte schon vor der Urteilsverkündung den nächsten Schritt angekündigt: Im Falle einer Niederlage werde man sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.