Basiskonto der Deutschen Bank ist zu teuer

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Deutschland,

Basiskonten sollen auch wirtschaftlich schwachen Menschen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Ein Gericht hat nun entschieden, dass das Basiskonto der Deutschen Bank zu teuer ist.

Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert
Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Deutschen Bank ist nach Ansicht eines Gerichts das sogenannte Basiskonto zu teuer.

Für besonders schutzbedürftige Verbraucher seien ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro und 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung «unangemessen hoch und damit unwirksam».

Das befand das in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die auch andere Institute wegen zu hoher Preise abgemahnt beziehungsweise verklagt hat.

Eine angemessene Preisgrenze nannten die Richter aber nicht. Banken seien nicht verpflichtet, das Basiskonto als günstigstes Modell für Girokonten anzubieten, erläuterten sie. Das Entgelt für das Basiskonto müsse aber das durchschnittliche Nutzerverhalten aller Kontoinhaber widerspiegeln, was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen sei. Auch habe die Deutsche Bank bei dieser Kontenart rechtswidrig Kostenelemente berechnet, die aus gesetzlichen Vorgaben resultierten und daher nicht an Kunden weitergegeben werden dürften.

Basiskonten werden auf Guthabenbasis geführt und sollen auch wirtschaftlich schwachen Menschen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Auch die Finanzaufsicht prüft die Konditionen der Geldhäuser, die keine «Abwehrpreise» verlangen dürfen. Laut einer Stichprobe der Bafin gab es zur Jahresmitte 2018 in Deutschland knapp 497.000 Basiskonten. Knapp 15.000 Anträge waren von Banken abgelehnt worden. Einzelne Institute boten auch kostenlose Basiskonten an. Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass die Preismodelle für die normalen Kunden auch bei den Basiskonten angewendet werden.

Der 19. Senat des OLG liess Revision beim Bundesgerichtshof zu, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung habe. «Wir hoffen auf eine höchstrichterliche Entscheidung, weil es eine grosse Verunsicherung unter den Betroffenen gibt», sagte eine vzbv-Sprecherin. Die Deutsche Bank will über ihr weiteres Vorgehen nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden, wie ein Sprecher erklärte. Zur Zahl der Basiskonten beim grössten deutschen Kreditinstitut und der ebenfalls beklagten Tochter Postbank äusserte er sich nicht.

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