Die Ausreisesperre gegen den unter Terrorvorwürfen angeklagten Amnesty-Ehrenvorsitzenden der Türkei, Taner Kilic, bleibt bestehen.
Menschenrechtsaktivisten protestieren vor einem Gericht in Istanbul (TUR) gegen das Verfahren gegen elf Menschenrechtler, denen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation vorgeworfen wird. Auf den Plakaten fordern sie die Freilassung von Taner Kilic, dem Vorsitzenden von Amnesty International, der im Juni 2017 verhaftet worden ist.
Menschenrechtsaktivisten protestieren vor einem Gericht in Istanbul (TUR) gegen das Verfahren gegen elf Menschenrechtler, denen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation vorgeworfen wird. Auf den Plakaten fordern sie die Freilassung von Taner Kilic, dem Vorsitzenden von Amnesty International, der im Juni 2017 verhaftet worden ist. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Taner Kilic darf nach wie vor nicht aus der Türkei ausreisen.
  • Das hat ein Gericht in Istanbul heute Mittwoch entschieden.

Ein Gericht in Istanbul lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Kilic-Anwälte ab. Kilic muss sich aber nicht mehr regelmässig bei der Polizei melden. In dem Prozess sind auch der deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner, sein schwedischer Kollege Ali Gharavi und acht weitere Menschenrechtler angeklagt.

Steudtner und Gharavi nahmen nicht an der Fortsetzung der Verhandlung teil. Sie waren zum Prozessauftakt im Oktober vergangenen Jahres aus der Untersuchungshaft entlassen worden und daraufhin ausgereist. Das Gericht setzte den nächsten Verhandlungstermin auf den 21. März fest.

Der Türkei-Experte von Amnesty International, Andrew Gardner, schrieb auf Twitter: «Die Farce geht weiter.» Die Menschenrechtsorganisation fordert den Freispruch aller Angeklagten.

Den elf Menschenrechtlern wird Mitgliedschaft in einer Terrororganisation beziehungsweise Terrorunterstützung vorgeworfen, worauf bis zu 15 Jahre Haft stehen.

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