Aufsichtsräte sollen Managergehälter deckeln müssen
Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Managergehälter zu begrenzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Danach muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen.
Das beschloss der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch bei den abschliessenden Beratungen zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie.
Danach muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Darüber hinaus wird der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Summe noch einmal herabzusetzen. Das Bundestagsplenum muss die kurzfristig beschlossenen Änderungen am Donnerstag noch bestätigen, was allerdings als Formsache gilt.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bezeichnete die Einigung mit der Unionsfraktion als grossen Erfolg: «Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören.» Allerdings bleibt dem Aufsichtsrat überlassen, ob er eine Maximalvergütung für den gesamten Vorstand beschliesst oder eine gesonderte Obergrenze für jedes einzelne Vorstandsmitglied.