Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, will Altersdiskriminierung besser bekämpfen und dafür womöglich das Grundgesetz ändern.
Ältere Frau in Berlin
Ältere Frau in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Antidiskriminierung-Beauftragte schlägt Änderung von Grundgesetz vor.
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Die Gesellschaft müsse lernen, «dass es falsch ist, Menschen wegen ihres Lebensalters pauschal anders zu behandeln», sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Sonntagsausgaben). Sie plädiere dafür, den Begriff «Lebensalter» in Artikel drei des Grundgesetzes aufzunehmen. Dieser regelt das Diskriminierungsverbot.

Ataman sagte dem RND, dass etwa 15 Prozent der 45.000 Beratungsanfragen, die von 2006 bis zum November 2022 in der Antidiskriminierungsstelle eingegangen seien, Altersdiskriminierung beträfen. Dabei gehe es um Schwierigkeiten bei der Jobsuche ebenso wie um nicht gewährte Kredite.

Dagegen vorzugehen sei aber auch deshalb schwierig, weil Betroffene kein Auskunftsrecht hätten und das Prozessrisiko allein tragen müssten. Um das zu ändern, würde ein Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle und der grossen Verbände, die sich für ältere Menschen in Deutschland einsetzen, helfen.

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