Arbeitsminister Heil plant Rechtsanspruch auf Homeoffice
Die Arbeitswelt hat sich in der Pandemie grundlegend verändert. Besonders einschneidend war für viele die Umstellung auf das Homeoffice. Der Arbeitsminister verspricht: Das flexible Arbeiten wird uns erhalten bleiben.

Das Wichtigste in Kürze
- München (dpa) - In einem Prozess vor dem Landgericht München I um internationalen Finanz-Betrug ist ein Komplize des Cyberkriminellen «Wolf of Sofia» zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft wegen gewerbs- und bandenmässigen Betrugs verurteilt worden.
«Ich bin dafür, dass wir aus dem coronabedingten ungeplanten Grossversuch zum Homeoffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen», sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur. Die Ampel-Koalition werde «moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland» und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen, so der Minister: «Ein moderner Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten kommt.»
Der 45-Jährige soll Teil der Führungsriege der Bande gewesen sein und hatte alle Vorwürfe zu Prozessbeginn eingeräumt. «Wolf of Sofia» wird der Kopf der Betrügerbande genannt, der mittlerweile in Österreich wegen Cyberkriminalität verurteilt wurde.
Der 45-Jährige soll Teil der Führungsriege der Bande gewesen sein und hatte alle Vorwürfe zu Prozessbeginn eingeräumt. «Wolf of Sofia» wird der Kopf der Betrügerbande genannt, der mittlerweile in Österreich wegen Cyberkriminalität verurteilt wurde.
Heils Pläne sehen vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen müssen - es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. «Wenn diese das ablehnen wollen, müssen betriebliche Gründe dagegen stehen - etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann», erklärte Heil.
Die kriminelle Masche um Finanzanlagen auf gefälschten Online-Plattformen war im vergangenen Herbst auch im Zusammenhang mit den Enthüllungen rund um die sogenannten Pandora Papers in die Schlagzeilen geraten - ein Datenleck mit Informationen über internationale Schattenfinanzplätze.
Die kriminelle Masche um Finanzanlagen auf gefälschten Online-Plattformen war im vergangenen Herbst auch im Zusammenhang mit den Enthüllungen rund um die sogenannten Pandora Papers in die Schlagzeilen geraten - ein Datenleck mit Informationen über internationale Schattenfinanzplätze.
Vereinbarkeit von Familie und Arbeit
Das Münchner Gericht verhängte nun die Unterbringung des Angeklagten, der vor Gericht einen erheblichen Drogenkonsum angab, in einer Entziehungsanstalt - und zog ausserdem 760 000 Euro ein.
Das Münchner Gericht verhängte nun die Unterbringung des Angeklagten, der vor Gericht einen erheblichen Drogenkonsum angab, in einer Entziehungsanstalt - und zog ausserdem 760 000 Euro ein.
«Aber wenn der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe nennen kann, dann gilt der Rechtsanspruch, Homeoffice in Anspruch nehmen zu können. Das gibt endlich vielen Menschen die Möglichkeit, auch nach der Pandemie von zu Hause aus zu arbeiten. So schaffen wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.» Für viele Menschen bedeute mobiles Arbeiten «eine neue Freiheit», betonte Heil.
In dem Prozess ging es um einen Schaden von rund 8,7 Millionen Euro im Zeitraum von März 2016 bis März 2019. Die Anklageschrift listete mehrere Hundert Geschädigte auf, zusätzlich gehen die Ermittler von einer hohen Dunkelziffer aus. Anleger unter anderem aus Deutschland verloren demnach Werte von 250 bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro.
Mehrere Hundert Geschädigte
Seine Wahrnehmung sei aber auch, dass viele nicht dauerhaft, sondern nur gelegentlich von zu Hause aus arbeiten wollten. Auch dafür wolle er «mehr Flexibilität schaffen», sagte Heil.
Laut Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe auf gefälschten Online-Handelsplattformen verschiedene Finanzanlagen angeboten, darunter hochspekulative Formen wie Kryptowährungen. Angelockte Anleger konnten demnach für 250 bis 300 Euro ein Konto eröffnen. Angebliche Experten hätten die Opfer dann per Telefon überzeugt, immer mehr Geld zu investieren.
In dem Prozess ging es um einen Schaden von rund 8,7 Millionen Euro im Zeitraum von März 2016 bis März 2019. Die Anklageschrift listete mehrere Hundert Geschädigte auf, zusätzlich gehen die Ermittler von einer hohen Dunkelziffer aus. Anleger unter anderem aus Deutschland verloren demnach Werte von 250 bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro.
Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat sich die Praxis zum mobilen Arbeiten in Deutschland grundlegend verändert. Arbeitgeber, die das zuvor nicht freiwillig taten, sind seit November dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause aus anzubieten - wenn nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Heil will diese Pflicht dauerhaft etablieren.
Die Gruppe des Angeklagten unterhielt laut Staatsanwaltschaft mindestens vier Call-Center in Bulgarien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Georgien, für die der Angeklagte im operativen Tagesgeschäft verantwortlich gewesen sein soll. «Zur Überzeugung des Gerichts beging der Angeklagte die Taten infolge eines Hangs, Suchtmittel zu konsumieren», hiess es in einer Gerichtsmitteilung vom Mittwoch.
Laut Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe auf gefälschten Online-Handelsplattformen verschiedene Finanzanlagen angeboten, darunter hochspekulative Formen wie Kryptowährungen. Angelockte Anleger konnten demnach für 250 bis 300 Euro ein Konto eröffnen. Angebliche Experten hätten die Opfer dann per Telefon überzeugt, immer mehr Geld zu investieren.
Homeoffice hat auch Nachteile
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.
Die Gruppe des Angeklagten unterhielt laut Staatsanwaltschaft mindestens vier Call-Center in Bulgarien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Georgien, für die der Angeklagte im operativen Tagesgeschäft verantwortlich gewesen sein soll. «Zur Überzeugung des Gerichts beging der Angeklagte die Taten infolge eines Hangs, Suchtmittel zu konsumieren», hiess es in einer Gerichtsmitteilung vom Mittwoch.
Gleichzeitig wies der Arbeitsminister aber auch auf «die Schattenseiten im Homeoffice» hin, die er unbedingt eingrenzen wolle. «Arbeit darf nicht krank machen. Auch im Homeoffice muss mal Feierabend sein.» Auch das berücksichtige der Ordnungsrahmen, auf den sich seine Partei SPD mit Grünen und FDP verständigt habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.
Nach jüngsten Angaben des Münchner Ifo-Instituts waren laut einer Unternehmensumfrage im Dezember des vergangenen Jahres 27,9 Prozent der Beschäftigten zumindest zeitweise im Homeoffice tätig. Im August lag die Quote bei 23,8 Prozent.