Ein zu häufiges Taubenfüttern kann zur Androhung eines Ordnungsgelds oder sogar zu Ordnungshaft führen. Dies hat ein Gericht in Deutschland entschieden.
Deutschland
Tauben auf einem Dach. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Rheinland-pfälzisches Gericht entscheidet in Nachbarschaftsstreit.
  • So darf eine Frau nicht mehr weiter Tauben füttern.
  • Die Vögel hätten die grosse Mengen an Lebensmitteln auf das Nachbargrundstück verschleppt.
  • Dadurch seien die Schildkröten der Nachbarn gefährdet worden.

Ein zu häufiges Taubenfüttern kann zur Androhung eines Ordnungsgelds oder sogar zu Ordnungshaft führen.

Die Androhung sei erforderlich, damit eine beklagte Frau ihre falsch verstandene Tierliebe aufgebe. Dies entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal in einem Nachbarschaftsstreit laut Mitteilung vom Mittwoch. Die Wiederholungsgefahr sei zu gross.

Ein Ehepaar hatte gegen eine Nachbarin geklagt. Diese warf immer wieder grössere Mengen Brot und Lebensmittel auf ein Garagendach, um Tauben zu füttern. Die Tiere verschleppten das Brot unter anderem auch auf das Nachbargrundstück, wodurch komme es zu Verschmutzungen, argumentierten die Kläger. Vor allem aber seien ihre im Garten lebenden Schildkröten gefährdet.

Füttert sie weiter die Tauben, kann es sogar zu Ordnungshaft kommen

Die Frau müsse das Taubenfüttern aufgeben, damit es nicht zu Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks komme. So entschieden die Richter in Frankenthal. Hält sie sich nicht daran, muss sie mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft rechnen.

In erster Instanz wies das Amtsgericht Ludwigshafen die Klage noch ab, weil es keine Wiederholungsgefahr sah. Das Landgericht Frankenthal war nun jedoch anderer Auffassung.

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