Altmaier will Weihnachtsmärkte zusätzliche unterstützen

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    Einige Weihnachtsmärkte mussten angesichts der Corona-Lage in Deutschland bereits abgesagt werden. Der geschäftsführende Wirtschaftsminister Altmaier verspricht Hilfe.

    Kein Striezelmarkt in diesem Jahr. Der berühmte Markt wurde angesichts der Corona-Lage wieder abgebaut. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
    Kein Striezelmarkt in diesem Jahr. Der berühmte Markt wurde angesichts der Corona-Lage wieder abgebaut. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bund will angesichts der verschärften Corona-Lage Betreiber von Weihnachtsmärkten stärker unterstützen.

    Das kündigte der geschäftsführende Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung sowie nach Verhandlungen mit dem Finanzministerium an.

    Dabei gehe es etwa um einen erleichterten Zugang zu Eigenkapitalzuschüssen. Wegen drastisch gestiegener Infektionszahlen haben einige Länder beschlossen, Weihnachtsmärkte abzusagen.

    Die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe als zentrales Kriseninstrument der Bundesregierung wird - wie bereits bekannt - bis Ende März 2022 verlängert. Aus der Überbrückungshilfe III Plus soll nach den Worten Altmaiers die Überbrückungshilfe IV werden. Verlängert werden solle auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige.

    Altmaier nannte die Corona-Lage «aussergewöhnlich ernst». Zwar sei der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland intakt. Es gehe aber nun darum, den «Sicherheitsgurt» für den Winter anzulegen für Firmen und Beschäftigte.

    Weitere Unterstützung geplant

    Im Beschlusspapier nach den Beratungen von Bund und Ländern am vergangenen Donnerstag hiess es, der Bund wolle gemeinsam mit den Ländern weitere Massnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmassnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln. Für betroffene Unternehmen des Handels solle weiterhin die Möglichkeit bestehen, aufgrund von Massnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe zu berücksichtigen.

    Die milliardenschweren Überbrückungshilfen sind das zentrale Kriseninstrument des Bundes, um die Folgen der Pandemie auf Firmen und Jobs abzufedern. Unterstützt werden nach derzeitigem Stand Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent - diese Regel soll laut Altmaier auch bei der Verlängerung gelten. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.

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