Alphabet

    Alphabet verstösst laut EU-Kommission gegen EU-Recht

    Keystone-SDA
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    Belgien,

    Die EU-Kommission wirft der Google-Mutter Alphabet vor, gegen die neuen EU-Digitalregeln zu verstossen.

    Alphabet App
    Die EU-Kommission wirft Alphabet vor, App-Entwickler zu benachteiligen und gegen Digitalregeln zu verstossen. (Symbolbild) - Depositphotos

    Die Google-Mutter Alphabet verstösst nach einer ersten Einschätzung der Europäischen Kommission gegen EU-Digitalregeln. Sie wirft dem Konzern vor, App-Entwickler gezielt zu benachteiligen. Und zeigt sich entschlossen, solche Praktiken zu unterbinden.

    Demnach ermögliche es der Online-Riese nicht ausreichend, Konsumenten auf Angebote ausserhalb der eigenen App Stores zu lenken – und zwar kostenlos. Dabei geht es etwa um den Kauf digitaler Güter wie Spielfiguren oder Zusatzfunktionen in einer App.

    Der Digital Markets Act (DMA) schreibt vor, dass Anbieter für solche Transaktionen ausserhalb des Play Stores keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen. Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission, ob das US-Unternehmen tatsächlich rechtswidrig handelt, steht noch aus.

    Vorwürfe auch bei klassischer Google-Suche

    Auch bei der klassischen Google-Suche wird Alphabet vorgeworfen, gegen die DMA-Vorgaben zu verstossen. Die Kommission hat in ihrer vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass Alphabet eigene Dienste bevorzugt, etwa beim Shopping oder bei Hotelbuchungen.

    Diese Angebote würden oft prominenter und mit erweiterten visuellen Formaten angezeigt, was die Transparenz und Fairness im Wettbewerb beeinträchtige. Seit etwa einem Jahr müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.

    Die Grundannahme dabei ist, manche grosse Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind etwa die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

    Mögliche Strafen bei Verstössen

    Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Massnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

    Die EU-Kommission ermahnte zudem den US-Konzern Apple, das iPhone noch stärker für Rivalen zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Computer-Uhren, Kopfhörer oder Digital-Brillen anderer Hersteller besser als bisher mit dem Telefon funktionieren.

    Forderungen an Apple

    Konkret fordert Brüssel, dass Drittanbieter-Technik bei Benachrichtigungen, Dateiübertragungen und Audio-Funktionen nicht benachteiligt wird. Die Kommission betonte, dass Apple dabei weiterhin die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer schützen könne.

    Apple kritisierte, dass die Kommission die Innovationskraft des Konzerns für Nutzer in Europa verlangsamen würde. «Sie zwingen uns, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen», hiess es in einer Mitteilung. Man wolle der Kommission diese Bedenken weiter vermitteln.

    Kommentare

    User #5235 (nicht angemeldet)

    Es geht doch nur um eure daten , also um eure zukünftige freiheit..

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