Polen hat mit einer Rodung im Naturschutzgebiet Bialowieza gegen EU-Recht verstossen. Dieses Urteil fällte heute der Europäische Gerichtshof.
Die Abholzaktion im polnischen Naturschutzgebiet war laut EuGH illegal.
Die Abholzaktion im polnischen Naturschutzgebiet war laut EuGH illegal. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Polen hat mit einer Abholzung im Naturschutzgebiet Bialowieza gegen EU-Recht verstossen.
  • Dies hat der EuGH heute Dienstag entschieden.
  • Grund für die Abholzung sei die Ausbreitung des Borkenkäfers gewesen.

Mit dem Abholzen Zehntausender Bäume im Naturschutzgebiet Bialowieza hat Polen gegen EU-Recht verstossen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag. Geklagt hatte die EU-Kommission. Ihr gaben die EU-Richter in vollem Umfang Recht.

Bialowieza gilt als einer der letzten intakten Urwälder Europas mit einzigartiger Artenvielfalt. Der Naturraum erstreckt sich von Polen weit nach Weissrussland und ist auch als Unesco-Weltnaturerbe anerkannt. Zudem ist ein Teil davon auf polnischer Seite als Natura-2000-Gebiet nach EU-Recht besonders geschützt.

Borkenkäfer
In der Schweiz mussten weniger Zwangsbaumfälle getätigt werden. - Keystone

Rodung wegen Borkenkäfer

Trotz strenger Auflagen für die Forstwirtschaft erlaubte die polnische Regierung 2016, in dem Urwald fast drei Mal so viel Holz einzuschlagen wie vorher. Sie begründete dies mit der Ausbreitung des Borkenkäfers. 2017 wurden nach offiziellen Angaben 150'000 Bäume gefällt.

Die EU-Kommission hielt dies für eine Verletzung von EU-Naturschutzrecht. Dem schlossen sich die EU-Richter jetzt an. Polen habe gegen seine Verpflichtungen aus der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie verstossen, stellte der EuGH fest.

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