Erneut hat der Fahrdienst-Vermittler Uber eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert.
Uber kassierte erneut eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Uber kassierte erneut eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Uber kassierte eine neue Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • EU-Staaten dürfen den Dienst Uber-Pop verbieten und strafrechtlich verfolgen.

Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.

Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.

Relevant ist dies, weil UberPop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelung vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.

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