Abfindung: Richtiger Auszahlungstermin mindert Steuerlast

DPA
DPA

Deutschland,

Wer eine Ausgleichszahlung für die Auflösung des Arbeitsvertrages erhält, muss diese versteuern. Je nachdem wann und wie sie ausgezahlt wird, fällt der Betrag höher oder niedriger aus.

Abfindung
Eine Abfindung gibt ihm finanziellen Spielraum für den Neuanfang. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Haben sie die Wahl, sollten Arbeitnehmer Abfindungen in dem Jahr mit den mutmasslich geringeren sonstigen Einkünften auszahlen lassen.

Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes in ihrem Magazin «AK-Konkret» (Ausgabe 6/2022) hin. Denn Abfindungen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Durch die geschickte Bestimmung des Auszahlungszeitpunkts bleibt von dem Geld am Ende mehr übrig.

Abfindungen werden zunächst vom Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Auszahlung in der individuellen Steuerklasse versteuert. Bei der Einkommenssteuerveranlagung erfolgt die endgültige Besteuerung, hier werden die gesamten Einkünfte des Kalenderjahres berücksichtigt. Je niedriger der Gesamtbetrag, desto niedriger die Steuerlast.

Der Auszahlungszeitpunkt ist in der Regel frei verhandelbar. Es lohnt sich daher für den Arbeitnehmer, sich im Vorhinein Gedanken zu machen, wann der steuerlich beste Zeitpunkt für die Auszahlung ist.

Kommentare

Weiterlesen

a
21 Interaktionen
Durch Fenster
a
35 Interaktionen
«Zurück auf Feld 1»

MEHR IN NEWS

wetter
10 Interaktionen
15 Grad
Carla Welti Kolumne 08/26
2 Interaktionen
«Carlabelle»
birs badeverbot basel
Hitze vorbei

MEHR AUS DEUTSCHLAND

paddy kroetz
10 Interaktionen
Ex-«Toggo TV»-Star
Russischer Tanker
3 Interaktionen
Hamburg
1 Interaktionen
Bremen