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Milliardär zahlte zu viel: Koch muss 91'000 Euro zurückzahlen

Redaktion
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March-Höfe,

Im Kanton Schwyz zofften sich ein Milliardär und sein Ex-Privatkoch. Im Fokus stehen zu hohe Lohnzahlungen. Nun musste das Bundesgericht urteilen.

koch schwyz
Ein Koch bekam über ein Jahr lang zu viel Geld. Nun muss er es zurückzahlen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Koch muss einem Milliardär fälschlicherweise ausgezahlten Lohn zurückzahlen.
  • Es geht um 91'000 Euro.
  • Den Streit zog der Koch sogar bis vor das Bundesgericht.

Für einen Privatkoch wird es teuer. Im Zentrum des Streits mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, ein in Schwyz wohnender Milliardär, stehen zu hohe Lohnzahlungen.

Doch von Anfang an: Aufgefallen ist das Ganze, nachdem der Koch fristlos entlassen wurde. Der Milliardär bezichtigte seinen Angestellten, 100'000 Franken aus dem Badezimmer der Ehefrau gestohlen zu haben.

Vor Gericht erhärtete sich der Vorwurf nicht ausreichend für eine Verurteilung – es kam zu einem Freispruch.

Alten Dauerauftrag vergessen

Nach der Freistellung bemerkte der Milliardär einen alten Dauerauftrag, der über 13 Monate jeweils 7000 Euro ausgezahlt hatte. Insgesamt geht es also um 91'000 Euro. Parallel erhielt der Koch auch seinen regulären Lohn über 8020 Franken.

koch milliardär schwyz
Insgesamt 91'000 Euro an versehentlich ausgezahltem Gehalt behielt der Koch. (Symbolbild) - keystone

Das zu viel überwiesene Geld wollte der Milliardär zurück. Und wie der «March-Anzeiger» berichtet, entschied das Bundesgericht nun in seinem Sinne.

Schon zuvor hatten Bezirks- und Kantonsgericht die Zahlungen als versehentlich eingeordnet. Daraufhin beschwerte sich der Koch beim höchsten Schweizer Gericht.

Interessierst du dich für Gerichtsfälle?

Der Ex-Angestellte beteuerte stets, dass ihm das Geld zustehe. Dies sei ihm so zugesichert worden. Er habe sich im Haushalt auch um andere Dinge gekümmert. Ebenso sei ihm mal ein Bonus von 14'000 Euro ausgezahlt worden.

Bei der Rückzahlung bleibt es nicht

Gemäss dem «March-Anzeiger» blieb das Bundesgericht beim Urteil der Vorinstanzen vor allem aus formellen Gründen.

Somit muss der Koch das Geld zurückzahlen. Dazu kommen Zinsen, 5500 Franken Parteientschädigung sowie 4500 Franken Gerichtskosten.

Kommentare

User #1359 (nicht angemeldet)

Meist sind es abgesprochene Urteile, dies kann nicht interessant sein!

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