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Ab Dienstag gilt im Bundestag Maskenpflicht

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Deutschland,

Von Dienstag an gilt im Deutschen Bundestag eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Anordnung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet.

ARCHIV - Der Plenarsaal während einer Sitzung des Deutschen Bundestages. Ab Dienstag gilt auch im Bundestag eine Maskenpflicht. Foto: Michael Kappeler/dpa
ARCHIV - Der Plenarsaal während einer Sitzung des Deutschen Bundestages. Ab Dienstag gilt auch im Bundestag eine Maskenpflicht. Foto: Michael Kappeler/dpa - sda - Keystone/dpa/Michael Kappeler

Das Wichtigste in Kürze

  • Manche Berliner Bezirke gehören zu den aktuellen Corona-Hochburgen.
  • Im Deutschen Bundestag gilt ab Dienstag Maskenpflicht.
  • Die Anordnung ist laut Parlamentsverwaltung bis zum 17. Januar befristet.

Im Deutschen Bundestag gilt von Dienstag an eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. «Der Bundestagspräsident hat sich entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen. Dies, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist».

Das teilte die Parlamentsverwaltung am Montag in Berlin mit, die Anordnung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet.

Bisher ausschliesslich Empfehlung zum Maskentragen

Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Maskentragen. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner binnen sieben Tagen. Dieser Wert gilt als innerdeutsches Risikogebiet.

Plenarsaal
Plenarsaal des Bundestages in Berlin - AFP/Archiv

Die Maskenpflicht gelte «für alle Räume, einschliesslich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume. Sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen der Gebäude», teilte der Bundestag mit. Den Fraktionen werde dringend empfohlen, entsprechende Regelungen auch für ihre Räumlichkeiten zu erlassen.

Bei 1,5 Meter Abstand kann Maske abgelegt werden

Die Mund-Nasen-Bedeckung könne abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungs- oder Besprechungsraum befinde. Ebenso im Plenarsaal, so der Bundestag. Vorausgesetzt, man hat mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen.

Auch Sprecher am Rednerpult und an Saalmikrophonen dürfen die Maske ablegen. Ebenso Präsidentinnen und Präsidenten, die eine Sitzung leiten. Wer mit einem Attest belegen kann, dass das Tragen einer Maske für ihn unzumutbar ist, kann auf ein Visier ausweichen.

Verstösse können bis zu 25'000 Euro Zwangsgeld nach sich ziehen

«In den Büroräumen und am Arbeitsplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Dies, sofern der Raum alleine genutzt oder der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Oder wenn eine geeignete Abtrennung zu anderen Plätzen vorhanden ist», teilte der Bundestag mit.

Verstösse können den Angaben zufolge mit einem Zwangsgeld von bis zu 25'000 Euro gehandet werden. Es kann auch eine Geldbusse von bis zu 5000 Euro geben.

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