Mit Marihuana-Handel wollte ein ehemaliger Seemann seine Rente aufbessern. Die Richterin spricht von einem «Sonderfall» – und verhängt eine milde Strafe.
Ein Schild mit dem niedersächsischen Landeswappen am Eingang zum Landgericht Aurich. Dort wurde ein Prozess wegen Drogenhandels verhandelt.
Ein Schild mit dem niedersächsischen Landeswappen am Eingang zum Landgericht Aurich. Dort wurde ein Prozess wegen Drogenhandels verhandelt. - Lars Penning/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rentner handelte mit Marihuana, um seine Rente aufzubessern.
  • Trotz Vorstrafen verhängt die Richterin eine milde Strafe.
  • Der Rentner erhält einen Bewährungshelfer und seine letzte Warnung.

Das Auricher Landgericht sprach einen ehemaligen Seemann aus Emden am Montag wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Zuvor hatte der Rentner ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Demnach hatte er im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres mit mehreren Dutzend Gramm Marihuana gehandelt. Als Motiv gab der Rentner an, dass er mit seiner Rente von rund 800 Euro nicht ausgekommen sei. Er war 35 Jahre zur See gefahren, teils auch als Kapitän.

Fahnder des Zolls waren dem Mann durch Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrolliert hatten. Dies gab die Staatsanwaltschaft bekannt.

Richterin sieht «Sonderfall»

Der Angeklagten hat ein langes Vorstrafenregister mit 24 Einträgen und einer laufenden Bewährungsstrafe in einer anderen Sache. Deshalb sah der zuständige Staatsanwalt eine Verurteilung der insgesamt drei Taten als minderschwere Fälle nicht als gegeben an. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Das sah das Gericht anders und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem «Sonderfall». Sie erklärte, dass trotz der vielen Vorstrafen und der Bewährung von minderschweren Fällen ausgegangen werden könne.

«Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben.» Das sagte sie und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rückschlägen zu kämpfen hatte.

Die Richterin ermahnte den Rentner im Urteilsspruch auch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogenhandels verurteilt worden war. «Das ist die allerletzte Warnung.» Dem 82-Jährigen wird nun ein Bewährungshelfer gestellt. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

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