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    50-Millionen-Euro-Geldbusse für Carlsberg

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    Deutschland,

    Im Mammutprozess um preissensible Absprachen im Jahr 2007 ist ein Urteil gefällt worden. Die Brauerei Carlsberg ist, wie vorher schon andere Brauereien, zu einer hohen Geldbusse verurteilt worden.

    Die Brauerei Carlsberg ist zu einer Geldbusse von 50 Millionen Euro verurteilt worden.
    Die Brauerei Carlsberg ist zu einer Geldbusse von 50 Millionen Euro verurteilt worden. - Bernd Thissen/dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wegen ihrer Beteiligung am Bierkartell ist die Brauerei Carlsberg vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Geldbusse in Höhe von 50 Millionen Euro verurteilt worden.

    Der 6. Kartellsenat sah es am Dienstag als erwiesen an, dass sich die in Hamburg ansässige Carlsberg Deutschland Holding GmbH eines Kartellverstosses schuldig gemacht habe, als ein früherer Geschäftsführer im Jahr 2007 an einem Informationsaustausch über preissensible Informationen zwischen führenden deutschen Brauereien teilnahm.

    Das Gespräch sei «mitursächlich» für die kurz darauf von Carlsberg und anderen Brauereien vorgenommene Erhöhung der Preise um einen Euro pro Kiste gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Egger. Es erfülle zwar nicht den Tatbestand der verbotenen Preisabsprache, sehr wohl aber den der vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen.

    Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorangegangen, die eine Geldbusse in Höhe von 45 bis 55 Millionen Euro vorsah. Die Rechtsanwältin von Carlsberg, Anika Schürmann, wies in ihrem Schlussplädoyer die Vorwürfe gegen das Unternehmen allerdings noch einmal ausdrücklich zurück und begründete die Zustimmung zu der Verständigung damit, dass das Unternehmen endlich einen Schlussstrich unter das belastende Mammutverfahren ziehen wolle.

    Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Krombacher, Bitburger, Warsteiner, Veltins und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldbussen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Von Carlsberg verlangte die Wettbewerbsbehörde damals 62 Millionen Euro. Doch nahm Carlsberg dies im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien nicht hin und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Fünf Jahre lang dauerte danach die juristische Aufarbeitung des Geschehens.

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