16-Jährige in Deutschalnd vor Zug gestossen - Täter muss in Psychiatrie

Keystone-SDA
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Deutschland,

Nach dem Prozess um den Tod der 16-jährigen Liana, die in Deutschland vor einen Güterzug gestossen wurde, muss der Beschuldigte in die Psychiatrie. Der Fall um das Mädchen, das 2022 mit seiner Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, hatte für Schlagzeilen gesorgt.

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Zwei Regionalzüge in Deutschland. (Symbolbild) - keystone

Nach Überzeugung des Schwurgerichts hat der Beschuldigte die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor den durchfahrenden Zug gestossen. Die 16-Jährige erlitt durch den Zusammenprall Verletzungen am Kopf, die sie nach Ermittlerangaben sofort töteten. Im September 2025 war Liana unter grosser Anteilnahme beigesetzt worden.

Für den 31-jährigen Beschuldigten werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, sagte der Richter im Landgericht Göttingen. Ein Gutachter hatte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.

Bis heute beschäftigt der gewaltsame Tod auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte. Am Mittwoch sollte sich der Landtag des Bundeslandes Niedersachsen erneut mit möglichen Konsequenzen befassen.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ging wegen der paranoiden Schizophrenie davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Daher wurde kein regulärer Strafprozess mit einer Anklage, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Dabei wird nicht nur geklärt, ob er Beschuldigte der Täter ist, sondern auch, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Trotz der Schuldunfähigkeit bezeichneten die Strafverfolger im Plädoyer die Tat als heimtückischen Mord und erklärten, dass von dem Beschuldigten aus ihrer Sicht eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Die Verteidigung kam nach neun Verhandlungstagen auf ein anderes Ergebnis und plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Nebenklage, die die Mutter der Getöteten vertrat, forderte eine Verurteilung wegen Mordes und sprach sich für einen Wechsel in ein reguläres Strafverfahren aus.

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