124 Angeklagte: Urteile in Drogenprozess in Belgien
Die Anführer eines internationalen Kartells erhielten in Belgiens grösstem Drogenprozess mit 124 Angeklagten langjährige Haftstrafen.

Die führenden Köpfe eines internationalen Kartells haben in einem der grössten Drogenprozesse in der Geschichte Belgiens mit 124 Angeklagten langjährige Haftstrafen erhalten. Ein Gericht in Brüssel verurteilte einen der Anführer der kriminellen Organisation zu 14 Jahren im Gefängnis. Dies berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga.
Der 51-Jährige hatte gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt und sich zu seiner Rolle im Drogenkartell bekannt. Er habe gespielt und verloren. Dies sagte er demnach am ersten Verhandlungstag.
Auch Polizist muss ins Gefängnis
Zwei weitere Hauptfiguren der kriminellen Organisation bekamen für ihre Taten eine Strafe von 15 beziehungsweise 17 Jahren Gefängnis. Ein Polizist aus Brüssel, der dem Drogenkartell nach Ansicht des Gerichts mit Informationen aus der Polizeidatenbank geholfen haben soll, erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren.
Möglich war der Schlag gegen die Drogenhändler den Angaben nach, weil Ermittler verschiedener Länder zwei verschlüsselte Kommunikationsnetzwerke knackten. Im Frühjahr 2020 verschafften sich Polizisten aus Frankreich und den Niederlanden etwa Zugriff zum Krypto-Messengerdienst Encrochat.
Mehr als 20 Millionen geheime Chat-Nachrichten wurden den Angaben nach dabei abgeschöpft. Es kam in der Folge zu vielen Festnahmen in ganz Europa. Zudem gelang es Ermittlern 2021 in das von Kriminellen genutzte und verschlüsselte Kommunikationsnetzwerk Sky ECC einzudringen und weitere Straftaten aufzudecken.
Dolmetscher protestieren vor Urteilsverkündung
Die Urteilsverkündung startete aufgrund eines Protests der zwölf Dolmetscher verspätet. Sie hatten sich laut Belga zu Beginn zunächst geweigert, zu übersetzen. Grund war demnach eine Ankündigung der Justizbehörde, dass sich die Auszahlung der Gehälter für die Übersetzer verzögern könnte.
Ohne die Dolmetscher hätten die Angeklagten, die Griechisch, Albanisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Ukrainisch sprechen, die Verhandlung nicht verfolgen können.