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    Niederlage für Google im Streit mit französischen Verlegern

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    Frankreich,

    Google muss nun mit Verlegern über eine Vergütung für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten verhandeln. Dies entschied das Pariser Berufungsgericht.

    Das Logo von Google an der Fassade des Hauptsitzes des Mutterkonzerns Alphabet. Foto: Christoph Dernbach/dpa
    Das Logo von Google an der Fassade des Hauptsitzes des Mutterkonzerns Alphabet. Foto: Christoph Dernbach/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Google muss nun mit den französischen Verlegern über Vergütungen verhandeln.
    • Dies entschied das Pariser Berufungsgericht.

    Muss Google zahlen, wenn Auszüge von Medien-Inhalten in den Suchergebnissen erscheinen? Die Verlage in Frankreich bitten den Internet-Riesen zur Kasse – und erzielen einen Etappensieg vor Gericht.

    Im Streit um Urheberrecht hat der Internetriese Google in Frankreich eine Niederlage einstecken müssen. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Donnerstag weitgehend eine Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde, wonach der Konzern mit Verlegern über eine Vergütung für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten verhandeln muss.

    Google hatte dagegen Einspruch erhoben. «Eine sehr wichtige Entscheidung. Der Wettbewerb gilt für alle, auch im Netz», reagierte die Präsidentin der Wettbewerbsbehörde, Isabelle de Silva, via Twitter. Die Entscheidung dürfte auch für andere EU-Staaten von grossem Interesse sein.

    Google weigert sich, für Inhalte zu zahlen

    Hintergrund des Streits ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll. Europäische Verleger hatten sich Hoffnungen auf Zahlungen von Google gemacht, nachdem in der Reform das sogenannte Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde. Demnach müssen Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben.

    Google weigert sich aber, für Fotos oder Videos und andere Auszüge von Medien, die in der Suchmaschine angezeigt werden, zu zahlen. Google hatte ausserdem angekündigt, in Frankreich nur noch Artikelüberschriften in seinen Suchergebnissen anzuzeigen und keine «Snippets» mehr mit Textauszug und Bild zu erzeugen. Die Verlage bekamen die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen. Verleger nutzten diese Möglichkeit - und reichten gleichzeitig eine Beschwerde gegen Google ein, um den Internetriesen doch noch zur Kasse zu bitten.

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    Das Google-Logo ist auf einem mobilen Telefon zu sehen. - dpa

    Die französische Wettbewerbsbehörde hatte den Konzern daraufhin aufgefordert, mit den Verlagen über eine angemessene Vergütung zu verhandeln. «Die Behörde ist der Ansicht, dass Google seine Marktmacht bei allgemeinen Suchdiensten möglicherweise missbraucht hat, indem es Verlegern und Nachrichtenagenturen unfaire Geschäftsbedingungen auferlegte», so die Wettbewerbsbehörde damals.

    Google betonte nun, es sei eine Priorität, eine Einigung mit den französischen Verlegern und Presseagenturen zu erzielen. Man werde die Entscheidung des Gerichts nun prüfen. Der Konzern hatte zuvor erklärt, man sei kurz vor einer Einigung mit dem Verlegerverband L'Alliance de la presse d'information général.

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