Huawei und ZTE: Schweden plant Ausschluss beim 5G-Ausbau
Huawei und ZTE dürfen sich auch in Schweden nicht am 5G-Ausbau beteiligen. Die Aufsichtsbehörde verweist auf Sicherheitsbedenken.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach Grossbritannien werden Huawei und ZTE von Schweden beim 5G-Ausbau ausgeschlossen.
- Zudem muss installierte Technik der Hersteller bis Anfang 2025 entfernt werden.
Auch Schweden wird beim Ausbau seines 5G-Netzes die chinesischen Netzwerkausrüster Huawei und ZTE ausschliessen. Bereits installierte Technik der beiden Hersteller müsse bis Januar 2025 entfernt werden, teilte heute Dienstag die zuständige Telekommunikationsbehörde mit. Sie verwies zur Begründung auf die nationale Sicherheit.
Das Verbot von Huawei und ZTE sei die Folge eines Anfang des Jahres beschlossenen Gesetzes und einer Evaluierung von Militär und Geheimdiensten, erläuterte die Behörde. Ziel sei, dass die Frequenznutzung die Sicherheit Schwedens nicht in Gefahr bringen dürfe.
Huawei führend bei 5G
Huawei ist einer der weltweit grössten Telekommunikationsausrüster und führend bei der 5G-Technologie. Insbesondere die USA werfen Huawei aber eine zu grosse Nähe zu den Behörden in Peking vor und haben den chinesischen Konzern vom Aufbau ihrer 5G-Mobilfunknetze ausgeschlossen.

Im Juli hatte auch Grossbritannien angekündigt, den Mobilfunkanbietern ab Ende dieses Jahres den Kauf von Huawei-Technik für den 5G-Ausbau zu untersagen. Zudem sollen alle bereits verwendeten Komponenten des chinesischen Herstellers bis zum Jahr 2027 aus dem Netz entfernt werden, um die Sicherheit des Netzes zu gewährleisten.
In Deutschland sollen für den Aufbau und den Betrieb von Telekommunikationsnetzen künftig strenge Sicherheitsvorschriften gelten; ein Ausschluss bestimmter Hersteller im Vornhinein ist aber nicht vorgesehen. Die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte stellten im August einen Sicherheitskatalog vor, der unter anderem die Zertifizierung kritischer Komponenten vorsieht. Ausserdem sollen von Herstellern und Systemlieferanten «Allgemeinverbindlichkeitserklärung» eingeholt werden.