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    Gericht weist Klage ehemaliger Sexsklavinnen gegen Japan ab

    Keystone-SDA
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    Südkorea,

    Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg haben in ihrem Kampf um Entschädigung einen schweren Rückschlag erlitten.

    Lee Yong Soo
    Lee Yong Soo (M), eine von 15 Überlebenden von der südkoreanischen Regierung anerkannten ehemaligen «Trostfrauen», die während des Krieges zur Arbeit in Japans Militärbordellen gezwungen wurden, spricht zu der der Presse. Foto: Ahn Young-Joon/AP/dpa - sda - Keystone/AP/Ahn Young-Joon

    Das Wichtigste in Kürze

    • Seoul wies die Entschädigungsklage gegen Japan ab.
    • Geklagt haben 20 ehemalige Sexsklavinnen.
    • Sie arbeiteten während des Weltkriegs in Frontbordellen des japanischen Militärs.

    Das Bezirksgericht in Seoul wies am Mittwoch die Entschädigungsklage gegen Japan von 20 ehemaligen Sexsklavinnen und Opfer-Angehörigen ab. Das Gericht habe zur Begründung die Staatenimmunität angeführt.

    Trostfrauen
    Die ehemaligen «Trostfrauen» Lee Ok-seon (l-r), Lee Yong-soo und Gil Won-ok verlassen das Seouler Zentralbezirksgericht. - dpa

    Wonach ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen dürfe, berichteten südkoreanische Sender. Falls es Ausnahmen dieses völkerrechtlichen Grundsatzes zulasse, seien diplomatische Verwerfungen unvermeidlich.

    Zehntausende wurden zur Sexarbeit gezwungen

    Zehntausende Koreanerinnen und andere Asiatinnen wurden während des Weltkriegs dazu gezwungen, dem japanischen Militär in Frontbordellen zu Diensten zu sein. Nur noch 15 Südkoreanerinnen sind als Überlebende der ehemaligen Sexsklaverei registriert. Korea war von 1910 bis 1945 eine japanische Kolonie.

    Trostfrauen
    Die ehemalige südkoreanische Trostfrau Lee Yong-soo in einem Rollstuhl spricht vor dem Verlassen des Seoul Central District Court in Seoul, Südkorea, Mittwoch, 21. April 2021. - Keystone

    Tokio sieht das Thema Entschädigung durch einen bilateralen Vertrag von 1965 als abgeschlossen an. Der Zwist um die Entschädigung von Sexsklavinnen sowie ehemaligen Zwangsarbeitern aus Korea belastet die Beziehungen beider Nachbarländer seit Jahrzehnten.

    Entscheidung ist «eine grosse Enttäuschung»

    Noch im Januar hatte dasselbe Gericht in Seoul in einem anderen Verfahren entschieden, Japan solle in 12 Fällen Entschädigung leisten. Umso heftiger fiel jetzt die Kritik von Amnesty International und Aktivisten aus, die die Opfer unterstützen.

    Lee Yong-soo
    Lee Yong-soo, ein Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär während des Zweiten Weltkriegs, reagiert während einer Pressekonferenz, auf der die Regierung aufgefordert wird, das Problem der Trostfrauen vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) zu bringen am 16. Februar 2021. - Keystone

    «Die heutige Entscheidung ist eine grosse Enttäuschung, weil sie den Überlebenden dieses militärischen Sklavereisystems ... keine Gerechtigkeit liefert», sagte der Ostasien-Forscher von Amnesty, Arnold Fang.

    Kläger fordern 149'000 Euro pro Person

    Die 92-jährige Mitklägerin Lee Yong Soo, die sich als Opfer für eine Entschädigungsregelung einsetzt, nannte die Entscheidung «absurd». «Trotz des Urteils werden wir den Fall an den Internationalen Gerichtshof bringen», sagte sie vor Journalisten. Die Kläger-Gruppe hatte 2016 in ihrer Klage eine Entschädigung von 200 Millionen Won (etwa 149'000 Euro) je Betroffene gefordert.

    Trostfrauen
    Eine Statue vor der japanischen Botschaft in Seoul. Sie symbolisiert die «Trostfrauen», die während des Krieges zur Arbeit in japanischen Militärbordellen gezwungen wurden. (Archivbild) - dpa

    Das Gericht bezog sich in seinem Urteil auch auf ein Abkommen zwischen den Regierungen in Seoul und Tokio von 2015. Durch das der Streit um die Sexsklaverei erledigt sein sollte. Es seien damals auch Meinungen von Opfern angehört worden, wurde das Gericht zitiert. Einige der Opfer hätten zudem Geld von einer - später wieder aufgelösten - Stiftung erhalten, die damals gegründet worden sei.

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