Kinder-Influencer sorgen mitunter für das Einkommen der ganzen Familie. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht in vielen Fällen eine neue Form von Kinderarbeit.
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Eine junge Frau fotografiert mit ihrem Handy im Prinzenbad. Foto: Jens Büttner/ZB/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das, die Eltern für das Einkommen der Familie verantwortlich sind, war gestern.
  • Kinder-Influencer können mit ihren eigenen Videos und Werbungen selbst dafür sorgen.
  • Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht in vielen Fällen eine neue Form von Kinderarbeit.

Bei der Geburtstagsfeier, im Park oder Schwimmbad ist meistens die Kamera dabei. Hunderttausende folgen minderjährigen Influencern auf Youtube, Instagram und Tiktok durch deren Alltag. Sie testen Spielzeug, Süssigkeiten und Pflegeprodukte.

Hinter der Kamera und den Accounts stehen oft die Eltern. Sie kümmern sich um die Bespielung der Kanäle und manchmal auch um die Verträge mit Unternehmen. Diese zahlen Geld für gezieltes Product-Placement in den Videos. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht in vielen Fällen eine neue Form von Kinderarbeit.

Die kleine Ava macht für ihre Fans schon selbst die Room-Tour.

Manche Familien bestreiten so ihren Lebensunterhalt. Zu den besonders beliebten Youtube-Kanälen zählen etwa «Mileys Welt» mit 887'000 Abonnenten oder «Alles Ava» mit 702'000 Abonnenten.

Deutsches Kinderhilfswerk fordert Anpassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Das Deutsche Kinderhilfswerk beobachtet das wachsende Phänomen der Kinder-Influencer in Deutschland seit geraumer Zeit mit Sorge. Die Kinderrechtsorganisation fordert nun eine Anpassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes an die Tätigkeit von Minderjährigen in den Sozialen Medien.

Robert Henle betreibt gemeinsam mit seiner Frau und der zehnjährigen Tochter Miley den Youtube-Kanal «Mileys Welt». Er findet den Vorwurf der Kinderarbeit nicht gerechtfertigt. «Kinder dürfen seit jeher arbeiten, aber streng begrenzt. Sonst gäbe es keine Kataloge mit abgebildeten Kindern und keine Kinder im Fernsehen oder Kino zu sehen», sagt er.

Miley spielt mit Mutter und Vater ein Spiel. Wer verliert muss das Gesicht mehrere Sekunden in Eiswasser halten.

Seit 2017 arbeite die Familie auf eigenen Wunsch mit den Behörden zusammen: Kinderarzt, Schule, Jugendamt und Gewerbeaufsichtsamt seien eingebunden. «Wir müssen genau über die Drehtage und Drehzeiten Buch führen», erklärt Henle. Seine Tochter Miley habe nur in der reinen Drehzeit mit Youtube zu tun. Sie beschäftige sich weder mit dem Kanal noch mit den Kommentaren.

Henle zeigt sich überzeugt davon, dass seiner Tochter das Drehen Spass macht. «Jemanden, egal wen, vor die Kamera zu zwingen, funktioniert nicht. Gerade Miley würde man das sofort anmerken», sagt er. Im Vergleich zu der Zeit, als beide Eltern im Schichtbetrieb tätig gewesen seien, stehe die Familie finanziell nun besser da.

Noch keine Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes möglich

Eine solche Ausnahmebewilligung ist von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig - so muss zum Beispiel das zuständige Jugendamt angehört werden. Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes können laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch Influencern im Kinder- und Jugendalter angewendet werden.

Nach den Beobachtungen des Deutschen Kinderhilfswerkes findet das Jugendarbeitsschutzgesetz im Bereich der Kinder-Influencer derzeit aber kaum Anwendung. Das Problem nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation: Die «Arbeit von Kindern im Internet» taucht im Jugendarbeitsschutzgesetz nicht namentlich auf.

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