Warum der Bondo-Prozess so aussergewöhnlich ist
Strafverfahren gegen kommunale oder kantonale Behörden im Zusammenhang mit Naturereignissen sind in der Schweiz selten. Der letzte vergleichbare Prozess fand 2003 statt. Am Montag beginnt nun der Prozess gegen fünf Personen, die sich wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Bergsturz von Bondo verantworten müssen. Am 23. August 2017 waren dabei acht Wanderer ums Leben gekommen.

Bereits 1998 wurden vier Kinder, die auf einem Wanderweg durch die Taubenlochschlucht bei Biel unterwegs waren, von einem Steinschlag erfasst. Ein achtjähriger Junge kam dabei ums Leben, drei weitere Kinder wurden schwer verletzt. Im Jahr darauf starben in Evolène im Wallis zwölf Menschen bei einem Lawinenabgang.
«Das sind zwei Fälle, deren rechtliche Fragestellung mit jener von Bondo vergleichbar ist, weil es in beiden Fällen um die Vorhersehbarkeit von Naturereignissen geht», erklärte die auf Bergunfälle spezialisierte Anwältin Rahel Müller der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Im Fall der Taubenlochschlucht wurde der Präsident des zuständigen Vereins, der im Auftrag der Gemeinde für die Wanderwege verantwortlich war, im Dezember 2003 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Auch im Fall von Evolène kam es 2005 zu einer Verurteilung wegen desselben Delikts. Verantworten mussten sich der Gemeindepräsident und der kommunale Sicherheitsverantwortliche. Das Urteil wurde bis vor Bundesgericht weitergezogen, von diesem jedoch bestätigt. Keiner der Verurteilten musste ins Gefängnis, da die Freiheitsstrafen bedingt ausgesprochen wurden.
«Es gibt nur wenige tödliche Unfälle im Zusammenhang mit Naturgefahren, bei denen die Gerichte eine strafrechtliche Verantwortung bejaht haben», sagte Müller weiter.
Im Fall von Bondo sind zwei kantonale Beamte, ein vom kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren beauftragter Geologe und zwei Vertreter der Gemeinde Bregaglia angeklagt. Zu ihnen gehört auch die damalige Gemeindepräsidentin und heutige Nationalrätin Anna Giacometti (FDP).
Neben der Seltenheit des Falls macht für die Anwältin auch der juristische Weg zum Prozess das Verfahren von Bondo einzigartig.
2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil der Bergsturz nicht vorhersehbar gewesen sei. Diese Einschätzung teilte ein Jahr später auch das damalige Kantonsgericht und wies die Beschwerde der Angehörigen der Opfer ab.
Diese zogen den Fall daraufhin weiter ans Bundesgericht. Dieses kam zum Schluss, dass die Erkenntnisse im Gutachten der kantonalen Fachleute nicht ausreichten, um das Verfahren definitiv abzuschliessen. 2021 wurde der Fall deshalb wieder aufgenommen. Fünf Jahre später kommt es nun zum Prozess.
«Staatsanwaltschaft und Gericht haben unterschiedliche Prinzipien: Die Staatsanwaltschaft muss so lange ermitteln, wie ein Verdacht besteht. Ein Gericht hingegen folgt dem Grundsatz 'in dubio pro reo' und entlastet den Beschuldigten, wenn Zweifel bestehen», sagte Müller.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werde der Prozess ein gesellschaftliches Signal setzen, ist die Anwältin überzeugt. «Wenn Personen, die eine öffentliche Funktion ausüben, bei – rückblickend betrachtet – falschen Entscheidungen strafrechtlich verurteilt werden, dann wird es in der Gesellschaft wahrscheinlich mehr Zurückhaltung geben, bestimmte Verantwortungen zu übernehmen.»
Müller verweist erneut auf die Tragödie von Evolène. Nach dem dortigen Urteil habe im Bereich der Lawinenprävention grosse Unsicherheit geherrscht.
Dieses Gefühl spüre sie auch heute noch, wenn sie Vorträge zu diesem Thema halte. Wer in Bereichen wie der Lawinenprävention arbeite, sei sich der Verantwortung und der möglichen Folgen eines Strafurteils im Zusammenhang mit Fehlentscheidungen oder Fehleinschätzungen bewusst.
Der Prozess zur Klärung einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Bergsturz von Bondo beginnt am kommenden Montag und dürfte drei Tage dauern. Er findet nicht im Saal des Regionalgerichts Maloja in St. Moritz statt, sondern im Kongresszentrum Rondo in Pontresina.
Die Hauptverhandlung ist öffentlich. «Es ist auch eine Möglichkeit, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bündner Justiz wiederherzustellen», sagte Müller abschliessend.






