Walliser Staatsanwaltschaft lehnt Italien als Zivilklägerin ab
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat den Antrag Italiens abgelehnt, sich am Strafverfahren zur Brandkatastrophe in Crans-Montana als Zivilklägerin zu beteiligen. Der italienische Staat hatte diesen Schritt mit dem direkten finanziellen Schaden für ihn begründet. Unterdessen legte Rom Berufung gegen die Walliser Entscheidung ein.

Die am Donnerstag von der italienischen Nachrichtenagentur Ansa verbreitete Meldung bestätigte die Walliser Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Abend: Italiens Antrag auf Zivilklägerschaft sei abgelehnt worden.
Sechs junge Italiener kamen in der Silvesternacht ums Leben, 14 weitere wurden bei dem Brand in der Bar «Le Constellation» verletzt.
Der Antrag Italiens auf Zivilklägerschaft war Ende April vom Büro von Regierungschefin Giorgia Meloni über die Generalstaatsanwaltschaft gestellt worden, die ihrerseits eine Schweizer Anwaltskanzlei beauftragt hatte, wie aus einer von der italienischen Regierung veröffentlichten und von der Agentur Ansa weiterverbreiteten Mitteilung hervorgeht.
Ein weiterer Antrag auf Zulassung als Zivilklägerin in diesem Verfahren ist noch hängig. Er stammt von der Region Lombardei, die Einsicht in die Akten und möglicherweise eine direkte Teilnahme am Strafverfahren anstrebt.
Seit Januar wurden elf Patienten in das Mailänder Krankenhaus Niguarda verlegt, das auf die Behandlung von Patienten mit schweren Verbrennungen spezialisiert ist und in dem unter anderem auch drei Schweizer Jugendliche behandelt wurden.






