Wallis erhält Bewilligung zu Abschuss von Wölfen aus zwei Rudeln
Der Kanton Wallis darf zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe aus den Rudeln Nendaz-Isérables und Les Toules abschiessen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat die vom Kanton beantragte Regulierung der beiden Rudel bewilligt.

Die Bewilligung gilt seit Freitag und läuft bis zum 31. Januar 2027, wie der Kanton Wallis mitteilte. Die entsprechenden Verfügungen wurden vom Walliser Volkswirtschaftsdirektor Christophe Darbellay (Mitte) unterzeichnet.
Der Kanton hatte Ende August beim Bafu die proaktive Regulierung von insgesamt fünf Wolfsrudeln beantragt. Neben der teilweisen Regulierung der Rudel Nendaz-Isérables und Les Toules will er die drei Rudel Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers vollständig entnehmen. Über diese Anträge hat das Bafu noch nicht entschieden.
Im Wallis waren Mitte September elf Wolfsrudel nachgewiesen. Bei den übrigen Rudeln seien die Voraussetzungen für eine proaktive Regulierung derzeit nicht erfüllt, hiess es weiter.
Mit den Eingriffen will der Kanton nach eigenen Angaben Konflikte in Gebieten vermindern, in denen Wölfe Nutztiere gerissen haben. Grundlage ist die seit Februar 2025 geltende Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel.
Je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Wolfssituation könnte der Kanton Wallis weitere Anträge auf eine proaktive Regulierung beim Bafu stellen, hiess es weiter.






