Das UN-Menschenrechtsbüro zeigt sich entsetzt über die 34 Jahre Haftstrafe für eine Frau in Saudi-Arabien. Sie wurde wegen der Nutzung von Twitter verurteilt.
Genf UN
Der UN-Menschenrechtsrat in Genf. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • In Saudi-Arabien wurde eine Frau zu 34 Jahren Haft verurteilt.
  • Sie hatte sich auf Twitter gegen die Unterdrückung von Frauen geäussert.
  • Das UN-Menschenrechtsbüro zeigte sich entsetzt über die Verurteilung.

Das UN-Menschenrechtsbüro in Genf hat die Verurteilung einer Frau in Saudi-Arabien zu 34 Jahren Haft verurteilt. Sie wurde wegen ihrer Aktivitäten auf dem Kurznachrichtendienst Twitter verhaftet. «Wir sind entsetzt», teilte Sprecherin Liz Throssell am Freitag in Genf mit.

Das Büro rief die saudischen Behörden auf, Salma al-Schihab umgehend bedingungslos freizulassen und das Urteil aufzuheben.

Saudi-Arabien Twitter
Frauen in Saudi-Arabien. - Keystone

Die zweifache Mutter al-Schihab arbeitete eigentlich in London an ihrer Doktorarbeit. Bei einem Heimatbesuch wurde sie 2021 festgenommen. Das Gericht verurteilte sie unter anderen, weil sie sich auf Twitter gegen die Unterdrückung von Frauen geäussert hatte.

Unter anderem forderte sie 2020 in einem Tweet die «Freiheit für die Häftlinge des Patriarchats». Der Fall zeige, dass die Behörden Gesetze gegen Terrorismus und Cyberkriminalität missbrauchten, um Andersdenkende einzuschüchtern. Dazu wollen sie sich an ihnen rächen, teilte Throssell mit.

Freidenker-Bewegung setzt sich für Blogger ein

In Interlaken gewann die Freidenker-Bewegung unterdessen das Recht, saudische Touristen auf Plakaten aufzurufen, sich für den Blogger Raif Badawi einzusetzen. Dieser wurde mit einem Reiseverbot belegt.

Weil in Interlaken im Sommer traditionell viele Touristen aus Saudi-Arabien sind, wollte die Freidenker-Bewegung in der Stadt Plakate schalten. Auf arabisch, englisch und deutsch steht darauf: «Schön, könnt ihre eure Reisefreiheit geniessen. Setzt euch bitte zu Hause dafür ein, dass Raif Badawi das auch wieder kann.»

Der Blogger war nach zehn Jahren Haft und öffentlichen Auspeitschungen im März aus dem Gefängnis entlassen worden. Er darf aber nicht ausreisen. Die Gemeinde untersagte die Plakataktion zunächst.

Die Stadt wolle «keine Plattform für Konflikte in der Welt sein», wie Gemeindepräsident Philippe Ritschard der dpa sagte. Nach Beschwerden der Freidenker und Rechtsberatung habe der Gemeinderat seinen Beschluss aber zurückgenommen. Die Plakataktion sei von der Meinungs- und Äusserungsfreiheit gedeckt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TerrorismusGerichtMutterHaftTwitter