Türkische Opposition fürchtet trotz Ende des Notstands Repressionen

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Türkei,

Am Mittwoch endete der türkische Notstand. Die Oppositionellen glauben, dass die Repressionen trotzdem weitergehen.

Erdogan
Erdogan sind Kritiker ein Dorn im Auge. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die türkische Opposition fürchtet, dass die Repressionen trotz Notstand-Endes andauern.
  • Grund ist ein neues Gesetz, welches der Regierung für weitere drei Jahre einführen will.

Auch nach Ende des mehr als zwei Jahre anhaltenden Ausnahmezustands in der Türkei fürchtet die Opposition Repressionen. Vor allem ein neues Anti-Terror-Gesetz, das zurzeit diskutiert wird, bereitet der Opposition Sorgen.

«Derselbe Druck wird aufrechterhalten», sagte der Sprecher der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP, Ayhan Bilgen. Durch das neue Gesetz, das drei Jahre in Kraft sein soll, würden die Behörden unter anderem mehr Vollmachten erhalten. «Der Ausnahmezustand wurde nicht beendet, sondern um drei Jahre verlängert», sagte Bilgen.

77'000 Verhaftete

Der Notstand war in der Nacht zu Donnerstag nach zwei Jahren ausgelaufen. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte ihn nach dem Putschversuch im Juli 2016 ausgerufen. Seitdem wurden Grundrechte wie die Versammlungs- oder Pressefreiheit eingeschränkt. 77'000 Menschen wurden nach offiziellen Angaben verhaftet. Erdogan entliess ausserdem mindestens 130'000 Staatsbedienstete.

Am Donnerstag rechtfertigte der Justizminister der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP, Abdülhamit Gül, die Massnahmen erneut mit dem Anti-Terror-Kampf. Die Ausrufung des Ausnahmezustands sei «keine willkürliche Entscheidung, sondern eine Notwendigkeit» gewesen, sagte er nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu vor der Justizkommission im Parlament.

Notstand geht weiter

Durch den Gesetzesentwurf für den «Kampf gegen den Terror im Normalzustand», der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen etwa die Gouverneure der Provinzen zum Teil ihre Machtfülle aus dem Notstand behalten. Sie sind demzufolge etwa befugt, Menschen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie «die öffentliche Ordnung oder Sicherheit stören», den Zugang zu bestimmten Orten zu verwehren. Ausserdem sollen sie die Versammlungsfreiheit weiterhin einschränken dürfen.

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