Saudi-Arabien lockert seine Corona-Restriktionen für Reisen von Pilgern nach Mekka.
Pilger an der Kaaba, dem heiligen Schrein  in Mekka
Pilger an der Kaaba, dem heiligen Schrein in Mekka - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Lockerung von Corona-Regeln gilt zunächst nur für die kleine Pilgerfahrt.

Muslime aus dem Ausland dürfen wieder an der Pilgerfahrt Umrah in die heilige Stadt teilnehmen, sofern sie gegen das Coronavirus geimpft sind, wie die amtliche Nachrichtenaqentur SPA am Sonntag meldete. Anträge aus dem Ausland für die Teilnahme an der Umrah würden ab Montag von der Regierung wieder «allmählich» entgegengenommen.

Das Königreich hatte vor 18 Monaten wegen der Pandemie seine Grenzen geschlossen. Zum 1. August waren die Grenzen jedoch bereits wieder für Touristen mit Corona-Impfung geöffnet worden. Für Reisen von Pilgern aus dem Ausland hatte diese Lockerung jedoch zunächst noch nicht gegolten.

Die jetzt verfügte Öffnung der Grenzen für geimpfte Pilger gilt zunächst nur für die Umrah, also die kleine Pilgerfahrt. Die Umrah kann zu jedem Zeitpunkt im Jahr erfolgen. Sie unterscheidet sich dadurch vom Hadsch, der grossen Pilgerfahrt nach Mekka, die im Juli stattgefunden hatte. Der Hadsch findet nur ein Mal im Jahr in einem festgelegten Zeitraum von fünf Tagen statt.

Für beide Pilgerfahren hatten im vergangenen und diesem Jahr wegen der Pandemie äusserst strikte Auflagen gegolten. Zugelassen waren nur Gläubige, die ihren Wohnsitz in Saudi-Arabien haben. Zum Hadsch im vergangenen Jahr waren nur 10.000 Gläubige erlaubt, in diesem Jahr waren es nur 60.000. 2019, also im Jahr vor der Pandemie, hatten noch 2,5 Millionen Muslime am Hadsch teilgenommen.

Für Saudi-Arabien sind die Pilgerfahrten eine wichtige Einnahmequelle. Der Golfstaat erzielt daraus zu normalen Zeiten jährlich umgerechnet mehr als zehn Milliarden Euro. In Mekka hängen hunderttausende Jobs an den Wallfahrten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

CoronavirusRegierung1. AugustHadschJobsEuro