Rauchstopp-Medikamente gehören neu zum Grundbedarf
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erstmals zwei Medikamente zur Behandlung von Nikotinsucht auf ihre Liste unverzichtbarer Arzneimittel gesetzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die WHO zählt zum ersten Mal Rauchstopp-Medikamente zum medizinischen Grundbedarf.
- Die Organisation aktualisiert ihre Liste der unverzichtbaren Arzneimittel alle zwei Jahre.
- Aufgenommen wurden Bupropion (Zyban) und Vareniclin (Champix).
Auf der Liste waren für Raucherinnen und Raucher, die von der Sucht loskommen wollen, bislang nur Nikotin-Ersatzpräparate aufgeführt. Bei den neu aufgenommenen Medikamenten handelt es sich um Bupropion (Handelsname Zyban) und Vareniclin (Champix).
Beide Mittel sind in der Schweiz bereits jetzt rezeptpflichtig erhältlich und die Kosten dafür werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse zurückerstattet.
WHO-Liste umfasst fast 500 Medikamente
Die WHO veröffentlichte ihre neue Medikamenten-Liste am Freitag. Die Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert. Darauf sind jetzt 479 Medikamente für Erwachsene und 350 für Kinder. Sie enthält Arzneimittel, die nach ärztlicher Einschätzung für eine Grundversorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind.

Das WHO-Register gilt als Richtschnur für Gesundheitsbehörden, die Medikamente zulassen oder beschaffen. Regierungen ohne eigene Regulierungsbehörden halten sich oft daran, weil die Mittel von der WHO bereits auf Sicherheit und Wirksamkeit und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis geprüft sind.
Zu teuer für arme Länder
Leider seien gerade Medikamente mit Patentschutz in ärmeren Ländern für viele Patienten noch unerschwinglich, berichtete die WHO. Dazu gehört Insulin. In Accra, der Hauptstadt Ghanas, müsse etwa ein Diabetiker für seinen monatlichen Bedarf an Insulin fünfeinhalb Tage arbeiten. Drei Hersteller kontrollierten praktisch den gesamten Markt, fehlender Wettbewerb halte die Preise hoch.
Deswegen hat die WHO jetzt auch lang wirkende Insulinanaloga auf die Liste gesetzt, also künstlich hergestellte Proteine, die dem menschlichen Insulin strukturell verwandt sind. Das macht es der WHO möglich, auch derartige Nachahmerprodukte (Biosimilars) zu prüfen und zu empfehlen. Solche Insulinanaloga sind in der Schweiz ebenfalls schon zugelassen.