Der Oberste Gerichtshof Panamas hat gegen die gleichgeschlechtliche Ehe gestimmt. Der Wunsch sei berechtigt, aber kein Menschen- oder Grundrecht.
Panama hat die gleichgeschlechtliche Ehe laut dem Obersten Gerichtshof nicht zwingend anzuerkennen. (Archivbild)
Panama hat die gleichgeschlechtliche Ehe laut dem Obersten Gerichtshof nicht zwingend anzuerkennen. (Archivbild) - sda - Keystone/MARTIAL TREZZINI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Panama muss gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennen, hat ein Gericht entschieden.
  • Denn es sei kein Grund- oder Menschenrecht.
  • Seit 2016 diskutierten die Richter die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen.

Der Oberste Gerichtshof Panamas hat nach jahrelangen Beratungen gegen gleichgeschlechtliche Ehen gestimmt. Das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe sei kein «Menschenrecht», heisst es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Das Land habe die Homo-Ehe deshalb nicht zwingend anzuerkennen. Zwar sei das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschliessung ein legitimer Wunsch der Betroffenen, erklärten die Richter. «Es fällt aber nicht in die Kategorie Menschenrecht oder Grundrecht.»

Das Gericht hatte die Frage seit 2016 erörtert. Es war von mehreren homosexuellen Paaren angerufen worden, die ausserhalb Panamas geheiratet hatten und ihre Ehe nun anerkennen lassen wollten. Sie wollten mit ihrem Vorstoss den Grundsatz kippen, wonach in dem zentralamerikanischen Land eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann.

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