Im Prozess um den tödlichen Angriff auf vier ausländische Touristen in Tadschikistan ist ein Mann zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden.
Der verurteilte Täter war vom IS.
Der verurteilte Täter war vom IS. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 33-jähriger Mann aus Tadschikistan wurde wegen Terrorismus verurteilt.
  • Er ist für den Tod von vier Touristen – darunter ein Schweizer – verantwortlich.

Der 33-jährige Hussein Abdusamadow sei heute Mittwoch in Tadschikistan für schuldig befunden worden, einen Angriff auf vier Touristen – darunter ein Schweizer – organisiert zu haben, sagte ein Gerichtsvertreter der Nachrichtenagentur AFP. Abdusamadow wurde demnach in mehreren Punkten schuldig gesprochen, darunter Terrorismus.

Abdusamadow, der sich zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bekennt, hat die Tat gestanden. Zusammen mit mehreren Komplizen hatte er Ende Juli eine Gruppe Velofahrer im Bezirk Danghara rund hundert Kilometer südöstlich der Hauptstadt Duschanbe zunächst mit dem Auto angefahren.

Anschliessend attackierten die Angreifer die Touristen mit Messern und Schusswaffen. Zwei US-Touristen, ein Niederländer und ein Schweizer wurden dabei getötet. Ein weiterer Schweizer wurde verletzt.

Die IS-Terrormiliz veröffentlichte anschliessend ein Video, in dem die Täter den sunnitischen Fanatikern die Treue schwören. Vier Verdächtige wurden nach der Tat bei einer Verfolgungsjagd von der Polizei erschossen.

Regierung beschuldigt Islamistenpartei

Die tadschikische Regierung machte trotz des Bekennervideos jedoch nicht den IS, sondern die islamistische Partei IRPT für den Angriff verantwortlich. Kritiker halten diese Anschuldigung für politisch motiviert. Zahlreiche Anführer der 2015 verbotenen Partei verbüssen derzeit lange Haftstrafen.

Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen in einem Hochsicherheitsgefängnis statt. 16 weitere Angeklagte müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie Informationen über den bevorstehenden Angriff nicht an die Polizei weitergegeben hatten.

Bundesanwaltschaft ermittelt

Auch die Schweizer Justiz hat sich in die Ermittlungen eingeschaltet. Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) richtet sich gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Mord, schwere Körperverletzung, Mitgliedschaft respektive Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie Verletzung des Gesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

Laut BA handelt es sich dabei um das übliche Vorgehen bei mutmasslichen Anschlägen, bei denen Schweizer Staatsbürger in Mitleidenschaft gezogen worden seien.

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