Irans Justizchef dämpft Hoffnungen auf Revision von Todesurteilen

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    Der iranische Justizchef Ibrahim Raeissi reagiert auf die massiven Online-Proteste gegen drei Todesurteile. Er macht den Protestierenden jedoch keine Hoffnung.

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    Amnesty International kritisiert Hinrichtungen. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im November 2019 wurden im Iran drei Demonstranten zum Tode verurteilt.
    • Daraufhin gab es eine Online-Protestwelle gegen die Urteile.
    • Justizchef Ibrahim Raeissi rechtfertigte jetzt die Urteile.
    • Die Sicherheit des Landes habe oberste Priorität.

    Irans Justizchef Ibrahim Raeissi hat Hoffnungen auf eine Revision der Todesurteile gegen drei junge Demonstranten gedämpft. Raeissi reagierte damit am Montag auf die massiven Online-Proteste im Iran gegen die Todesurteile.

    «Proteste sollte man hören, aber Unruhen und Krawalle, die die Sicherheit des Landes gefährden, sind unsere rote Linie». So sagte Raeissi am Montag. In diesen Fällen sei die Justiz konsequent und lasse sich auch von Kampagnen und Propaganda-Aktionen nicht beeinflussen. So sagte der Justizchef nach Angaben der Nachrichtenagentur Isna.

    «No To Execution»

    Auf Social Media beteilitgen sich Millionen von Iranern unter dem Hashtag «No To Execution» an einer Protestwelle gegen die Urteile. Auch viele Rechtsexperten in Teheran halten die Todesstrafen für die drei Jugendlichen wegen Krawallmacherei für extrem überzogen.

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    Iranische Flaggen spiegeln sich in einer Pfütze. - dpa

    Amirhossein M, Saeid T und Mohammad R sind im November 2019 zum Tode verurteilt worden. Und zwar wegen ihrer Teilnahme an Protesten gegen eine von der Regierung angeordnete Erhöhung der Benzinpreise. Nach Angaben der Justizbehörde hatten sie während der Unruhen auch mehrere öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel in Brand gesetzt. Geschäfte geplündert und ihre Taten mit dem Handy gefilmt.

    Todesurteile rechtskräftig

    Ihre Anwälte durften vergangene Woche bei Justizchef Raeissi persönlich einen Revisionsantrag einreichen. Obwohl die Todesurteile vom obersten Gericht bestätigt und somit rechtskräftig sind. Die Anwälte haben am Sonntag bestätigt, dass ihr Antrag auch vom obersten Gericht angenommen worden sei.

    Daher bestehe ihrer Ansicht nach auch eine berechtigte Hoffnung auf Revision. Bis dahin sei das Urteil zunächst ausgesetzt. Beobachter rechnen weiterhin damit, dass dies auch für die Urteile selbst gelten wird.

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