Ein Gericht in Hongkong erlaubt homosexuellen Paaren gemeinsamen Wohnungsbesitz. Dies ist ein weiterer juristischer Sieg für den Kläger Henry Li.
Hongkongs Skyline
Hongkongs Skyline - May James/AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gericht in Hongkong erlaubt homosexuellen Paaren gemeinsamen Wohnungsbesitz.
  • Die bisherige Regelung sei eine rechtswidrige Diskriminierung.
  • In Hongkong sind gleichgeschlechtliche Ehen nicht zugelassen.

Ein Gericht in Hongkong hat homosexuellen Paaren mit einem Urteil zum gemeinsamen Besitz von staatlich geförderten Wohnungen den Rücken gestärkt.

Die bisherige Regelung stelle eine «rechtswidrige Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung dar», erklärte der Oberste Gerichtshof am Freitag. Diese besagt, dass Partner in gleichgeschlechtlichen Beziehungen nicht als Familienmitglied des Eigentümers anerkannt werden.

Gleichgeschlechtliche Ehen in Hongkong nicht zugelassen

Das Urteil ist ein weiterer juristischer Sieg für den Kläger Henry Li. Er war zusammen mit seinem inzwischen verstorbenen Mann Edgar Ng vor Gericht gezogen. Ng hatte 2018 eine von der Regierung subventionierte Wohnung in Hongkong gekauft. Ein Jahr zuvor hatte das Paar in Grossbritannien geheiratet.

In der chinesischen Sonderverwaltungszone sind gleichgeschlechtliche Ehen nicht zugelassen. Auf Grundlage der damaligen Gesetze konnte er seinen Mann nicht zum Miteigentümer der Wohnung bestimmen.

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Das Oberste Gericht in Hongkong - AFP/Archiv

Li und Ng hatten im vergangenen Jahr bereits erfolgreich gegen die Benachteiligung homosexueller Partner bei Erbschaften geklagt. Ng war im Dezember gestorben. Mit seinen Klagen wollte er verhindern, dass er seine Wohnung ohne Testament nicht an seinen Mann vererben kann.

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