Im ostafrikanischen Uganda haben die Justizbehörden das Ende des Hausarrests für den Oppositionsführer Bobi Wine angeordnet.
Präsident Museveni (l.) und sein Herausforderer Wine
Präsident Museveni (l.) und sein Herausforderer Wine - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sicherheitskräfte heben die Blockade des Anwesens bei Kampala zunächst nicht auf.

Die Sicherheitskräfte müssten die Blockade von Wines Anwesen aufheben, urteilte der High Court in Kampala am Montag. Wine wurde dort seit seiner Stimmabgabe bei der Präsidentschaftswahl am 14. Januar festgehalten, bei der er vergeblich versuchte, einen Sieg gegen den langjährigen Staatschef Yoweri Museveni zu erringen.

Das Gericht in Kampala gab einem Antrag von Wines Anwälten statt. Die «unbegrenzte» Festsetzung des Antragstellers in seinem Anwesen bei Kampala sei «ungesetzlich» und sein «Anspruch auf Freiheit beeinträchtigt», befand Richter Michael Elubu. Die Regierung hatte den Hausarrest als «Schutzmassnahme» für Wine gerechtfertigt.

Die Gerichtsentscheidung muss nach Angaben von Wines Mitarbeitern noch umgesetzt werden. Stunden nach dem Urteil twitterte Wine, sein Wohnhaus sei noch immer von Militärs umstellt. Auch werde niemand zu ihm vorgelassen.

Vergangene Woche war die US-Botschafterin in Kampala daran gehindert worden, Wine in seinem Wohnhaus aufzusuchen. Er hatte bei den Wahlen laut den offiziellen Angaben einen Anteil von 35 Prozent der Stimmen erhalten. Wine bezeichnete die von den Behörden ausgerufene Wiederwahl Musevenis als «Maskerade».

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