Eine Frau aus Mexiko will einen als Pfand dienenden Picasso zurück
Ein Millionen-Picasso bleibt hinter Banktüren: Eine mutmassliche Besitzerin kämpft um ihr Kunstwerk – doch das Bundesgericht sieht keinen Grund einzugreifen.

Ein als Pfand überlassener Picasso bleibt vorerst bei einer Bank in Zürich. Die mutmassliche, in Mexiko wohnhafte Besitzerin wollte mit einer Beschwerde ans Bundesgericht erreichen, dass das Bild weder verkauft noch an einen anderen Ort gebracht wird.
Gut zwölf Jahre lang will sich die mutmassliche Besitzerin nicht um den Verbleibt des Gemäldes gekümmert haben. Sie hatte es einem auf Kunstwerke spezialisierten Lager in Genf in Obhut gegeben. Per Zufall habe sie im Februar 2025 davon erfahren, dass es im Besitz der Bank sei und nicht mehr in Genf gelagert werde.
Die Frau verlangte deshalb vom Handelsgericht Zürich vorsorgliche Massnahmen. Dieses wies das Begehren jedoch ab. Auch das Bundesgericht sieht keinen Grund zum Handeln, wie aus einem am Dienstag publizierten Urteil hervor geht.
In Venedig ausgestellt
So bleibt aufgrund der Ausführungen der mutmasslichen Besitzerin unklar, warum sie sich nicht schon früher um den millionenteuren Picasso gekümmert hat. Sie will ihn zwar verkauft, aber die letzte Rate des Kaufpreises nicht erhalten haben.
Auch soll das Bild 2014 – ohne ihr Wissen – aus dem Genfer Lager für eine Ausstellung nach Venedig gebracht worden sein. Wie das? Dafür hat die Frau keine Erklärung, wie das Urteil des Bundesgerichts zeigt. Offen bleib auch, warum sie keine Strafanzeige eingereicht hat. Um welches Gemälde von Picasso es sich handelt, bleibt aufgrund der Anonymisierung des Urteils im Dunkeln.














