Bisher 68.000 Anträge von Thomas-Cook-Kunden auf Auszahlung

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Bolivien,

In der Thomas-Cook-Pleite konnten 220.000 bereits bezahlte Reisen nicht mehr durchgeführt werden. Die Rückzahlung an die Kunden verläuft nur schleppend.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September vergangenen Jahres Insolvenzantrag gestellt. Foto: Silas Stein/dpa/dpa-tmn
Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September vergangenen Jahres Insolvenzantrag gestellt. Foto: Silas Stein/dpa/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen geplatzter Reisen beim insolventen Reiseanbieter Thomas Cook sind bislang rund 68.000 Anträge auf eine Ausgleichszahlung im Bundesjustizministerium eingegangen.

In 5000 Fällen sei bereits Geld ausgezahlt worden, teilte das Ministerium auf eine Anfrage des tourismuspolitischen Sprechers der Grünen, Markus Tressel, mit. Bei 18.000 weiteren Anträgen fehlten derzeit noch erforderliche Angaben, die die Antragsteller nachreichen müssten. Das Verfahren zur Prüfung und Auszahlung sei leider nicht trivial, teilte das Ministerium mit.

«Die Entschädigung der Thomas-Cook-Kunden darf jetzt nicht an bürokratischen Hürden scheitern», sagte Tressel der dpa. Der Bund müsse eine Informationskampagne starten, um auch das Offline-Antragsverfahren bekannter zu machen, forderte er. «Ausserdem muss die Antragsfrist über den 15. November hinaus verlängert werden, damit alle Betroffenen die Chance haben, sich zu melden.»

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September vergangenen Jahres Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.

Die Bundesregierung entschied im Dezember, betroffenen Pauschalreisenden jenen Teil ihrer Ausgaben zu erstatten, den weder die Zurich-Versicherung noch Dritte ausgleichen. Voraussetzung ist allerdings, dass Kunden ihre Ansprüche zuvor beim Insolvenzverwalter gemeldet und bei der Versicherung geltend gemacht haben.

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