In Schweden muss ein 41-Jähriger wegen Vergewaltigung für zehn Jahre ins Gefängnis, obwohl er seine Opfer nie persönlich getroffen hat.
Der Verurteilte  hatte Minderjährige in Kanada, den USA und Grossbritannien dazu genötigt, sexuelle Handlungen vor der Webcam zu vollziehen.
Der Verurteilte hatte Minderjährige in Kanada, den USA und Grossbritannien dazu genötigt, sexuelle Handlungen vor der Webcam zu vollziehen. - Keystone

Sexuelle Belästigung im Internet ist keine Seltenheit. Täter nutzen Soziale Medien, um online den Kontakt mit möglichen Opfern zu suchen. Dabei sind oft Minderjährige die Leidtragenden.

In Schweden ist nun erstmals ein Mann wegen Vergewaltigung über das Internet schuldig gesprochen worden. Der 41-Jährige hatte 27 Minderjährige (26 Mädchen und ein Junge) in Kanada, den USA und Grossbritannien dazu genötigt, sexuelle Handlungen vor der Webcam zu vollziehen, während er ihnen dabei zusah. Den Opfern drohte er damit, dass er Bilder von ihnen auf Pornoseiten stellen oder Familienangehörige töten würde, falls diese sich nicht fügten. Insgesamt wurde der Schwede zu 10 Jahren Haft und einer Schadensersatzzahlung von umgerechnet knapp 130'000 Schweizer Franken verurteilt.

Definition von Vergewaltigung

Da der Täter die Opfer nie persönlich getroffen hat, mag das Urteil der Justiz erstaunen. Doch nach schwedischem Gesetz muss es bei einer Vergewaltigung nicht zwingend zum Beischlaf kommen, wie dies in der Schweiz der Fall ist. Bei uns bezeichnet man dies als sexuelle Nötigung. Die schwedische Gerichtsbarkeit hebt sich damit in Bezug auf Vergewaltigung von anderen Ländern deutlich ab.

In fast allen Ländern wäre es unmöglich, diesen Tathergang als Vergewaltigung zu verfolgen, sagt James Chalmers, Professor der Rechtswissenschaft an der University of Glasgow, gegenüber «Motherboard». «Für Schweden schafft das definitiv einen Präzedenzfall.» Er hoffe, dass das Urteil die Gesetzgeber in anderen Ländern dazu anregt, die Definition von Vergewaltigung in ihrer Gesetzgebung neu zu definieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Schweden muss ein Mann für zehn Jahre ins Gefängnis.
  • Der 41-Jährige hatte 27 Minderjährige dazu genötigt, sexuelle Handlungen vor der Webcam zu vollziehen, während er ihnen dabei zusah.
  • Obwohl er mit den Opfern keinen körperlichen Kontakt hatte, wurde er wegen Vergewaltigung verurteilt.
  • Damit stellt dieses Urteil einen Präzedenzfall dar.
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