Der Internationale Strafgerichtshof verzichtet auf ein Verfahren gegen Boliviens Ex-Präsidenten. Er soll Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.
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Evo Morales, ehemaliger bolivianischer Präsident. (Archivbild) - Keystone/Martial Trezzini
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Weltstrafgerichtshof Den Haag leitet kein Verfahren gegen Evo Morales ein.
  • Dem Ex-Präsidenten von Bolivien wird ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Der Internationale Strafgerichtshof verzichtet auf ein Ermittlungsverfahren gegen Boliviens Ex-Präsidenten Evo Morales. Chefankläger Karim Khan wies einen entsprechenden Antrag des südamerikanischen Landes am Sitz des Gerichts in Den Haag ab.

Es gebe keine Hinweise, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden seien. Somit wird das Weltstrafgericht zuständig sei, heisst es in einer am Montagabend verbreiteten Erklärung.

Blockaden schnitten Städte von Versorgung ab

Im September 2020 hatte Bolivien ein Ermittlungsverfahren gegen Morales gefordert. Dem früheren Staatschef wurde vorgeworfen, für Strassenblockaden verantwortlich zu sein. Damit wurden mehrere Städte von Lebensmitteln und medizinischer Versorgung abgeschnitten.

Nach Angaben der bolivianischen Justiz starben dadurch mindestens 40 Menschen. Morales trat 2019 unter dem Druck des Militärs zurück.

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