Die US-Umweltbehörde hält das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat weiterhin nicht für krebserregend. Dies habe eine eigene Überprüfung ergeben.
Der Einsatz des Pestizids Glyphosat ist in der Öffentlichkeit nach wie vor heftig umstritten. (Archivbild)
Der Einsatz des Pestizids Glyphosat ist in der Öffentlichkeit nach wie vor heftig umstritten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA/DANIEL KARMANN
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Das Wichtigste in Kürze

  • EPA hält Glyphosat weiterhin für nicht krebserregend und unterstützt Bayer deshalb.
  • Die US-Umweltbehörde habe eine eigene Überprüfung abgeschlossen.
  • Bayer ist in den USA mit Klagen eingedeckt worden.

Die US-Umweltbehörde EPA hält das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat im Gegensatz zu einigen Gerichtsurteilen weiterhin nicht für krebserregend. Die Behörde teilte am Donnerstag (Ortszeit) mit, eine neue Überprüfung abgeschlossen zu haben.

Das Pestizid sei bei vorschriftsgemässem Gebrauch nicht als Gesundheitsrisiko für Menschen einzustufen.

Bayer begrüsst Entscheidung

Damit hält die EPA trotz der hitzigen öffentlichen Debatte um Glyphosat an ihrer Linie fest, die den bisherigen US-Gerichtsurteilen bei Klagen gegen den deutschen Chemiekonzern Bayer wegen angeblicher Krebsgefahren entgegensteht.

Der Konzern begrüsste die Entscheidung in einer Stellungnahme. Bayer kann Unterstützung in Sachen Glyphosat derzeit gut gebrauchen - der Konzern ist in den USA mit über 42'700 Klägern konfrontiert.

Bayer erwarb Monsanto

Bayer hatte sich 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto immense Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Glyphosat ins Haus geholt. Die ersten drei US-Prozesse wegen angeblich krebserregender Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto hatte Bayer verloren und hohe Schadenersatz-Urteile kassiert.

Der Konzern hat die Schuldsprüche jedoch angefochten und erhielt in einem Berufungsverfahren zuletzt Unterstützung von der US-Regierung, die einen sogenannten Amicus-Schriftsatz zugunsten von Bayer bei Gericht einreichte. Analysten erwarten, dass sich Bayer über kurz oder lang auf einen milliardenschweren Vergleich mit den Klägern in den USA einigt. Darauf dringen auch die zuständigen Gerichte.

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