US-Gericht verbietet Texas vorerst neuen Wahlkreiszuschnitt
Ein US-Gericht verbietet es Texas, seine Wahlkreise so zuzuschneiden, dass die Republikaner mehr Sitze erhalten. Der Schritt sei rassistisch motiviert.

Die Republikaner von US-Präsident Donald Trump haben mit ihrem geplanten Neuzuschnitt von Wahlkreisen für eine bessere Ausgangslage bei wichtigen Kongresswahlen vorerst einen Rückschlag erlitten. Ein Bundesgericht untersagte es dem US-Bundesstaat Texas in einer einstweiligen Verfügung, einen im Sommer beschlossenen Wahlkreiszuschnitt als Grundlage für die sogenannten Midterms im kommenden Jahr zu nutzen. Dann sollen neue Mitglieder für das US-Parlament gewählt werden. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.
Der neue Wahlkreiszuschnitt benachteilige bestimmte Bevölkerungsgruppen und sei damit rassistisch motiviert, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Stattdessen müssen die Abgeordneten, die Texas dann repräsentieren sollen, im November 2026 auf Basis der Wahlkreisgrenzen von 2021 gewählt werden.
Republikaner hofften auf fünf zusätzliche Sitze
Ende August hatte der texanische Gouverneur Greg Abbott – ein Republikaner – ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet. Mit dem Neuzuschnitt hoffte Trumps Partei auf bis zu fünf zusätzliche Sitze im Repräsentantenhaus. Die Republikaner verfügen derzeit zwar in beiden Kammern des US-Kongresses – also im Senat und im Repräsentantenhaus – über Mehrheiten. Diese sind allerdings nur knapp. Im November 2026 werden alle 435 Sitze im Repräsentantenhaus neu vergeben sowie ein Teil der Sitze im Senat.
Beim gezielten Zuschneiden von Wahlkreisen, dem sogenannten «Gerrymandering», werden die Grenzen so gezogen, dass eine Partei möglichst viele eigene Stimmen bündelt und die der Gegenseite zersplittert. Dadurch kann sie mehr Sitze gewinnen, selbst wenn sie insgesamt nicht mehr Stimmen erhält. Normalerweise werden die Wahlkreise auf Grundlage des Zensus alle zehn Jahre neu festgelegt. Neben Texas wurden auch in North Carolina und Missouri neue Karten beschlossen.














