Supreme Court: Vorerst keine Abschiebungen nach Kriegsgesetz

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USA,

Trumps Regierung hat ein uraltes Gesetz genutzt, um angebliche Kartellmitglieder in ein Gefängnis nach El Salvador zu überstellen. Nun macht der Supreme Court eine Ansage.

Trumps Regierung hat zahlreiche mutmassliche Gangmitglieder nach El Salvador abgeschoben. (Archivbild)
Trumps Regierung hat zahlreiche mutmassliche Gangmitglieder nach El Salvador abgeschoben. (Archivbild) - Alex Brandon/AP/dpa

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump darf venezolanische Migranten vorerst nicht unter Berufung auf ein Kriegsgesetz aus dem 18. Jahrhundert abschieben. Der Oberste Gerichtshof der USA verlängerte einen zuvor verhängten Abschiebestopp.

Die Regierung hatte die Betroffenen als Mitglieder einer gewalttätigen Bande eingestuft und wollte sie auf Grundlage des sogenannten Alien Enemies Act ausweisen. Die Entscheidung des Supreme Court war nicht einstimmig: Die konservativen Richter Clarence Thomas und Samuel Alito veröffentlichten einen Widerspruch.

Bandenzugehörigkeit oft unklar

Mehrere Betroffene, die in Abschiebehaft im Bundesstaat Texas sitzen, hatten gegen ihre drohende Ausweisung geklagt. Es sind bereits rund 200 Venezolaner nach El Salvador in ein Hochsicherheitsgefängnis abgeschoben worden – hauptsächlich unter Berufung auf das Gesetz. Ob alle tatsächlich der Bande angehören, ist allerdings unklar.

Für besondere Aufmerksamkeit sorgte der Fall eines Familienvaters aus dem Bundesstaat Maryland mit salvadorianischer Staatsbürgerschaft, der vor der Abschiebung in sein Heimatland aufgrund von Verfolgung eigentlich geschützt war. Die US-Regierung erklärt nun, eine Rückführung aus dem Gefängnis in El Salvador sei nicht möglich.

Eine inhaltliche Entscheidung zur Rechtmässigkeit des Vorgehens der Regierung traf der Supreme Court nun allerdings nicht. Er verwies das Verfahren an ein Bundesberufungsgericht, das klären soll, ob das fast 230 Jahre alte Gesetz in diesem Fall als rechtliche Grundlage für Abschiebungen herangezogen werden kann. Die Obersten Richterinnen und Richter äusserten sich kritisch zum Vorgehen der Regierung, insbesondere wegen fehlender Vorankündigung und unklarer rechtlicher Möglichkeiten für die Betroffenen, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Vorwurf der Bandenmitgliedschaft

Im Zentrum des Verfahrens steht ein von Trump erlassenes Dekret, mit dem die kriminelle Organisation «Tren de Aragua» zur ausländischen Terrorgruppe erklärt wurde. Nach Einschätzung US-amerikanischer Behörden ist die Bande in Drogenhandel, Erpressung und Menschenhandel verwickelt. Die Regierung wirft ihr ausserdem vor, im Auftrag der autoritären Führung von Venezuelas Präsident Nicolás Maduro zu handeln. Caracas weist die Vorwürfe zurück.

Die Trump-Regierung argumentiert, dass mutmassliche Mitglieder von Tren de Aragua unter den «Alien Enemies Act» fallen, weil sie «feindliche Handlungen» gegen die Vereinigten Staaten begingen. Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten, in Kriegszeiten oder bei einer Invasion Staatsangehörige sogenannter feindlicher Nationen ohne reguläres Verfahren festzunehmen oder abzuschieben. Es kam während des Ersten und Zweiten Weltkriegs zum Einsatz.

Es ist rechtlich umstritten, ob die Regelung auch ausserhalb eines formellen Kriegszustands und gegen nicht-staatliche Akteuren wie kriminelle Organisationen angewendet werden darf.

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