Die Klage gegen die «New York Times» der früheren US-republikanischen Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin wurde abgewiesen.
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Skandal-Politikerin Sarah Palin klagte die «New York Times» an. - Getty Images
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sarah Palin klagte die Zeitung «New York Times» wegen eines früheren Leitartikels an.
  • Mit einer Verleumdungsklage gegen die «New York Times» scheiterte die 58-Jährige.

Ein Geschworenen-Gericht in New York sprach die renommierte Zeitung am Dienstag vom Vorwurf frei. Sie soll 2017 in einem Leitartikel bewusst den Ruf der einstigen Gouverneurin des Bundesstaates Alaska geschädigt zu haben. Der Zivilprozess war wegen seiner möglichen Auswirkungen auf das Presserecht in den USA mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt worden.

Gabrielle Giffords im Fadenkreuz

Im Jahr 2011 kam es zu einer Schusswaffenattacke im Bundesstaat Arizona mit sechs Toten. Der Leitartikel soll dies mit einer Wahlkampfanzeige von Palins politischem Aktionskomitee in Verbindung gebracht haben. Die Anzeige, die kurz vor dem Anschlag geschaltet wurde, zeigte den Kongressbezirk der demokratischen Abgeordneten Gabrielle Giffords. Er war im Fadenkreuz einer Schusswaffe abgebildet und wurde bei dem Anschlag dann auch schwer verletzt.

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Die «New York Times» wurde von Sarah Palin angeklagt. - Dpa

Die «New York Times» musste den Leitartikel aber am nächsten Tag korrigieren. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Täter durch die umstrittene Anzeige zu seiner Tat getrieben worden sei. Dies räumte die Zeitung ein.

Sarah Palin gegen die «New York Times»

Palin verklagte in der Folge die «New York Times». Allerdings sind die Hürden für eine Verurteilung von Medien wegen Verleumdung in den USA sehr hoch: Es reicht nicht zu zeigen, dass einer Zeitung ein Fehler unterlief. Vielmehr muss bewiesen werden, dass Journalisten eine Falschinformation absichtlich und mit böser Absicht verbreiteten.

Das treffe in diesem Fall nicht zu. Dies erklärte der Vorsitzende Richter in dem Verfahren von Sarah Palin gegen die «New York Times» in Manhattan. Er kündigte deswegen in einem ungewöhnlichen Schritt an, die Klage abzuweisen, sollten die Jury Palin Recht geben. Die Geschworenen kamen nun aber zu demselben Urteil wie der Richter.

Richter Gerichtssaal
Die Klage von Sarah Palin wurde abgewiesen. (Symbolbild) - Pixabay

Palin dürfte aber Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Die 58-jährige Sarah Palin war einst eine Galionsfigur der rechtspopulistischen Tea-Party-Bewegung. 2008 zog sie an der Seite des republikanischen Präsidentschaftskandidaten John McCain in den Wahlkampf um das Weisse Haus. Das Republikaner-Duo unterlag aber Barack Obama und seinem damaligen Vize-Kandidaten Joe Biden von der Demokratischen Partei.

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