Ihre Rolle bei der Kapitol-Attacke disqualifiziert Marjorie Taylor Greene aus Sicht einer Wählergruppierung als Kongressabgeordnete. Dem verantwortlichen Richter fehlen dafür die Beweise.
Marjorie Taylor Greene, Abgeordnete der Republikaner, spricht während einer Pressekonferenz auf dem Capitol Hill.
Marjorie Taylor Greene, Abgeordnete der Republikaner, spricht während einer Pressekonferenz auf dem Capitol Hill. - Carol Guzy/ZUMA Wire/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die für die Verbreitung von rechten Verschwörungstheorien bekannte US-Kongressabgeordnete Marjorie Taylor Greene ist nach Auffassung eines Richters zu einer erneuten Kandidatur berechtigt.

Eine Gruppe von Wählern, die ihre Wählbarkeit angefochten hatte, habe nicht beweisen können, dass Greene nach ihrem Amtsantritt einen Aufstand angezettelt habe, hiess es in der Urteilsbegründung von Richter Charles Beaudrot. Der Staatssekretär für den US-Bundesstaats Georgia, Brad Raffensperger, erkannte die Entscheidung an. Es galt als unwahrscheinlich, dass der Republikaner Raffensperger sich über die Empfehlung des Richters hinwegsetzt und Greene von sich aus disqualifiziert.

Greene hatte Ende 2020 einen Sitz für das US-Repräsentantenhaus für den Bundesstaat Georgia gewonnen. Bei den Kongresswahlen Ende dieses Jahres will sie wieder antreten. Sie zählt zu den loyalsten Unterstützern von Ex-Präsident Donald Trump. Immer wieder verbreitetet sie rechte Verschwörungstheorien und äusserte zum Beispiel den Verdacht, dass Behörden wie die Bundespolizei FBI beim Sturm auf das Kapitol involviert gewesen sein könnten. Sie war auch mit Thesen der QAnon-Verschwörungstheorie aufgefallen.

Eine Gruppe von Wählern hatte nun versucht, mit Blick auf Greenes Rolle bei der Kapitol-Attacke am 6. Januar 2021 ihre Wählbarkeit anzufechten. «Es gibt keine Beweise dafür, dass die Abgeordnete Greene an der Invasion selbst beteiligt war», sagte Beaudrot. Die Beschwerführer hätten ausserdem nicht beweisen können, dass Greene nach Leistung ihre Amtseids Anfang Januar 2021 mit Personen, die an der Attacke beteiligt gewesen seien, kommuniziert oder ihnen Anweisungen erteilt habe. «Ihre öffentlichen Äusserungen und ihre hitzige Rhetorik könnten durchaus zu dem Umfeld beigetragen haben, das letztlich zur Invasion führte.» Das reiche aber nicht aus.

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