Die Entscheidung schafft einen landesweit geltenden Präzedenzfall. Mexiko wird zum bevölkerungsreichsten Land mit katholischer Mehrheit, in dem die Abtreibung entkriminalisiert wird.
2020 gingen Frauen für ein Recht auf Abtreibung in Mexiko-Stadt auf die Strasse. Foto: Jacku Muniello/dpa
2020 gingen Frauen für ein Recht auf Abtreibung in Mexiko-Stadt auf die Strasse. Foto: Jacku Muniello/dpa - dpa-infocom GmbH
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Mexikos Oberster Gerichtshof hat ein absolutes Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt.
  • Schwangerschaftsabbrüche sollen in gewissen Fällen nicht strafbar sein.

Das Recht der Frauen auf reproduktive Freiheit beim Schutz des Fötus soll nicht missachtet werden. Dies teilte das Gericht in Mexiko-Stadt mit. Die Entscheidung bezog sich auf den Schwangerschaftsabbruch im nördlichen Bundesstaat Coahuila, mit dem sich das Gericht befasste.

Nun wurde jedoch ein landesweit geltender Präzedenzfall geschaffen. Mexiko ist damit das bevölkerungsreichste Land mit katholischer Mehrheit, in dem die Abtreibung entkriminalisiert wird.

Schwangerschaftsabbruch soll in gewissen Fällen nicht strafbar sein

Schwangerschaftsabbrüche im Frühstadium sowie bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus darf nicht bestraft werden. Bis wann die Schwangerschaft zum Frühstadium gehört, definierte das Gericht nicht näher.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SchwangerschaftVergewaltigungParlamentGerichtStrafeAbtreibungsverbot