Der Mann, der auf dem legendären Cover des Nirvana-Albums «Nevermind» als nacktes Baby abgebildet ist, ist mit einer Klage gegen die Band vorerst gescheitert.
Bild von Kurt Cobain
Bild von Kurt Cobain - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anwälte von abgebildetem Spencer Elden hatten Frist versäumt.

Ein Gericht im Bundesstaat Kalifornien wies die Klage von Spencer Elden aus formalen Gründen zurück. Eldens Anwälte hatten es versäumt, fristgerecht auf einen Antrag der Gegenseite zu reagieren, die Klage abzuweisen.

Der Richter gab Eldens Rechtsbeistand aber Zeit bis zum 13. Januar, das nachzuholen. Der Anwalt Robert Lewis erklärte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dies werde «sehr bald» geschehen.

Elden hatte im vergangenen August eine Schadenersatzklage wegen Kinderpornographie und sexueller Ausbeutung unter anderem gegen die Nachlassverwalter des verstorbenen Nirvana-Sängers Kurt Cobain und die noch lebenden Ex-Bandmitglieder Dave Grohl und Krist Novoselic eingereicht. Er fordert von jedem der 15 Beklagten mindestens 150.000 Dollar (132.000 Euro).

Das berühmte Foto des damals vier Monate alten Spencer war 1991 entstanden. Es zeigt, wie das Baby nackt auf einen Dollar-Schein zuschwimmt, der an einem Angelhaken befestigt ist. Die Aufnahme wurde für das Cover des 30 Millionen Mal verkauften Albums «Nevermind» verwendet.

«Die Bilder entblössten Spencers intimes Körperteil und zeigten lüstern Spencers Genitalien», heisst es in der Klage. Elden habe «extremes und dauerhaftes emotionales Leid» und «lebenslange» Einkommenseinbussen erlitten, hinzu kämen Kosten für medizinische und psychologische Behandlung.

In der Klage heisst es, weder Elden noch seine Eltern hätten jemals eine schriftliche Genehmigung für die Nutzung des Fotos erteilt - «und sicherlich nicht für kommerzielle Kinderpornografie, die ihn zeigt». Spencer sei das Opfer «kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern» geworden. Die Klage richtet sich auch gegen den Fotografen Kirk Weddle, der die Aufnahme gemacht hatte, und gegen Universal Music und Warner Records.

Die Anwälte der Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück. Sie argumentierten unter anderem, die Verjährungsfrist sei schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Ausserdem sei der Vorwurf, das Foto stelle Kinderpornografie dar, «nicht ernsthaft».

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