Kanadierin führt während Ausgangssperre Mann an der Leine aus

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    Mit einer sehr unkonventionellen Lösung wollte eine Kanadierin die Corona-bedingte Ausgangssperre umgehen - und hat sich damit ein Bussgeld eingehandelt.

    Frau Leine
    Eine Frau probierte, in Kanada die Ausgangssperre zu umgehen (Symbolbild) - Pexels

    Das Wichtigste in Kürze

    • Auch in Kanada halten sich nicht alle Menschen an die Corona-Massnahmen.
    • Eine Frau wollte die Ausgangssperre auf sehr kuriose Weise umgehen.
    • Sie ging «Gassi» – an der Leine hatte sie aber keinen Hund, sondern einen Mann.

    In der kanadischen Provinz Québec gilt wegen der Corona-Pandemie ab 20 Uhr eine Ausgangssperre. Eine Frau aus Sherbrooke wollte diese auf kuriose Weise umgehen.

    Die Frau sei nach Beginn der Ausgangssperre im Freien gewesen und habe einen Mann an einer Leine geführt, teilte die Polizei mit. Auf ihren Verstoss gegen die Ausgangssperre angesprochen, habe die Frau mit ernster Miene erwidert, sie gehe Gassi «mit ihrem Hund».

    Der Fall ereignete sich den Angaben zufolge in der 150 Kilometer östlich von Montréal gelegenen Stadt Sherbrooke. Die Beamten hätten den Eindruck gehabt, dass die Frau sie «auf die Probe stellen» wolle, sagte Polizeisprecherin Isabelle Gendron. Die Spaziergängerin müsse nun ein Bussgeld in Höhe von 1500 kanadischen Dollar (1047 Franken) zahlen.

    Frau zeigt sich uneinsichtig

    Die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit aus Infektionsschutzgründen akzeptieren wollte die Frau jedoch nicht, wie Gendron sagte: Den Polizisten habe sie gesagt, dass sie vorhabe, während des Lockdowns jeden Abend auf die Strasse zu gehen.

    Die Polizisten stoppten demnach bei der Kontrolle der Ausgangssperre in Sherbrooke auch einen betrunkenen Kraftfahrer. Dieser habe angegeben, er habe «sehen wollen, wie es ist, während der Ausgangssperre draussen zu sein», sagte Gendron.

    Die Bewohner der Provinz Québec dürfen ihre Wohnungen wegen der Corona-Pandemie zwischen 20.00 und 05.00 Uhr nur in Ausnahmefällen verlassen. Die Regelung gilt noch vier Wochen.

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