Justiz weist Julian Assanges Klage gegen Regierung Ecuadors ab
Julian Assange hat eine einstweilige Verfügung gegen ein Protokoll beantragt, das ihm für sein Leben im Exil in der ecuadorianischen Botschaft auferlegt wurde.

Das Wichtigste in Kürze
- Ecuador soll mit den USA die Auslieferung von Julian Assange an die USA geplant haben.
- Ein Staatsanwalt wies diese Behauptung zurück.
Die ecuadorianische Justiz hat eine Klage des Wikileaks-Gründers Julian Assange wegen mutmasslicher Verletzung seiner Grundrechte abgewiesen. Assange hatte eine einstweilige Verfügung gegen ein Verhaltensprotokoll beantragt, das ihm die Regierung Ecuadors für sein Leben im Exil in der Londoner Botschaft des südamerikanischen Staates auferlegt hatte. Die Richterin Karina Martínez befand am Montag, der Antrag sei unzulässig.
Assange erklärte über Videokonferenz, die Regierung Ecuadors habe bereits mit dem US-Vizepräsidenten Mike Pence seine Auslieferung aus Grossbritannien in die USA abgesprochen. Der Staatsanwalt Íñigo Salvador wies diese Behauptung ab. Der Anwalt des Wikileaks-Gründers wollte nunmehr Berufung gegen den Beschluss der Richterin einlegen, wie die Zeitung «El Telégrafo» berichtete.
Kontakt mit der Aussenwelt
Das von Assange beanstandete Protokoll regelt seinen Kontakt mit der Aussenwelt. Wikileaks zufolge müssen Assanges Besucher private Daten ihrer Social-Media-Konten und ihrer Handys preisgeben. Zudem wurde Assange angemahnt, keine politischen Äusserungen abzugeben, sein Badezimmer sauber zu halten und seine Katze «James» zu füttern.
Assange hält sich seit über sechs Jahren in der Londoner Botschaft Ecuadors auf. Er war dorthin geflüchtet, um sich einer Auslieferung nach Schweden und möglicherweise von dort in die USA zu entziehen.